Staatsverbrechen; Justizverbrechen, durch Bayerische Justiz
Freiheitsberaubung
Fortlaufende Folter

Politische Verfolgung - Staatsverbrechen

Es ist reiner staatlicher Rassismus, lautere Verachtung

Samuel Judäa (Namen aus Personenschutzgründen geändert) wurde zweimal, einmal im Jahr 2009 und einmal im Jahr 2010, im Auftrag der Staatsanwaltschaft Regensburg, die ihn aufgrund seines Glaubens religiös-politisch verfolgt, festgenommen. Die ihn festnehmenden Beamten belehrten ihn, man bringe ihn nun in die Justizvollzugsanstalt (JVA), diese hat ihn unverzüglich, spätestens aber am Tag nach der Festnahme, dem Gericht vorzuführen, das ihn zu vernehmen und über eine weitere Freiheitsentziehung zu entscheiden hat. Tatsächlich hielt man ihn dann über Wochen unter widrigsten Bedingungen, erlebt als Folter, fest, ohne zu begründen, ohne daß er wie belehrt und nach Art. 102 BayVerf gefordert dem Gericht vorgeführt wird. Das ist Freiheitsberaubung, ein Verfassungsverstoß. Samuel Judäa ist Verfolgter rechtsextremer-rassistischer Staatsgewalt.
Ein fortdauerndes Justizverbrechen in Form eines Staatsverbrechens, das bis heute von allen Instanzen vorsätzlich verdunkelt wird. Eine nicht verfolgte Freiheitsberaubung bedeutet für den Betroffenen eine fortlaufende Verfolgung. Ein solcher Mensch ist Dauerstreß ausgesetzt. Ein physischer und psychischer Zersetzungsprozeß, der ganze Mensch existiert nur noch in einer Art Notprogramm. Und das weiß man von Seiten der Justiz, es gibt Studien dazu. Um so deutlicher wird die exzessive Brutalität und Willkür der Verantwortlichen. Samuel Judäa wird, indem die an ihm verübten Freiheitsberaubungen nicht verfolgt werden, er nicht rehabilitiert wird, jeden Tag, jede Stunde, aufs Neue entwürdigt, in seiner Persönlichkeit verletzt - seit nunmehr über 10 Jahren. Wer hier nicht von Folter spricht, leugnet ihre Wirkung. Ein Staatsverbrechen!

Justizminister Georg Eisenreich, ©Freistaat Bayern
Justizminister Georg Eisenreich, ©Freistaat Bayern

Staatsminister der Justiz, Justizminister Georg Eisenreich

Sollte der Bayerische Staatsminister der Justiz, Justizminister Georg Eisenreich (CSU), siehe Bild, auf die Idee kommen zu sagen, man wisse nichts von dem Verfassungsverstoß, der Freiheitsberaubung, dann ist das Zeugnis, daß er lügt, sein Amt nicht in Griff hat!
Justizminister Georg Eisenreich trägt als Justizminister Verantwortung, bei ihm laufen die Fäden zusammen. Daß diese politisch motivierten Freiheitsberaubungen bis heute nicht verfolgt werden, trägt das Justizministerium entscheidend mit.

Wie lange läßt Justizminister Georg Eisenreich noch Folter zu?

Die Frage ist: Wie lange wird es noch dauern, bis Justizminister Georg Eisenreich (CSU) seinem Amt gerecht wird und dafür sorgt, daß diese Freiheitsberaubungen, die schwerwiegende Grundrechtsverstoße sind, verfolgt werden; wie lange wird es noch dauern bis Georg Eisenreich in Angelegenheit für die freiheitliche demokratische Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes eintritt und die Grundordnung auch in seiner Zuständigkeit verpflichtend einführt; wie lange Georg Eisenreich tagtägliche an Samuel Judäa durch die Justiz verübte Folter, die sich aus der Nichtverfolgung der Freiheitsberaubungen ergeben, noch grundgesetzverstoßend zuläßt.

Georg Eisenreich trägt die Verantwortung seines Amtes gegenüber dem Landtag und repräsentiert die vom Ministerpräsidenten bestimmten Richtlinien der Politik.
Wenn der Justizminister sich von seinem Stab hintergangen sieht, liegt es an ihm, personelle Schritte vorzunehmen.

Während Sie das hier lesen, wird von der Bayerischen Justiz der Mensch Samuel Judäa kaltblütig gefoltert.

Nicht existierender Strafbefehl

Als Samuel Judäa nach dieser Vernichtungsfreiheitsberaubung wieder Fragen stellen konnte; nach dem Grund gefragt weshalb man ihn festhielt, hat die Staatsanwaltschaft behauptet aufgrund eines Strafbefehls. Dieser Strafbefehl konnte ihm die Staatsanwaltschaft jedoch nicht vorlegen, auch das Amtsgericht, der Generalstaatsanwalt und das Justizministerium konnten ihm diesen Strafbefehl nicht vorlegen, weil ein solcher auf seinen Namen und Anschrift ausgestellten Strafbefehl nicht existiert.
Justizministerin Dr. Beate Merk als sie dazu aufgefordert wurde, konnte auf Grund dessen den Strafbefehl ebenfalls nicht vorlegen, indes ließ sie sehenden Auges die Verdunkelung des Justizverbrechens weiter zu. Ebenso ihr Nachfolger im Amt.

Kaltblütig und perfide

Man wußte und weiß bei der Staatsanwaltschaft, hat man doch ganze Arbeit geleistet, daß Samuel Judäa seit der ersten Vernichtungsfreiheitsberaubung im Jahr 2009 derart geschwächt ist, daß er nicht in der Lage ist auf dem zermürbenden Rechtsweg gegen diese an ihm fortlaufenden Justizverbrechen vorzugehen – die Justiz nutzt dies bis zum heutigen Tag in vollen Zügen in kaltblütigster Willkür aus. Das ist zynisch. Perfide.

Legalitätsprinzip wird nicht befolgt

In Sache liegen Fakten vor! Freiheitsberaubung ist ein Offizialdelikt. Das Legalitätsprinzip verpflichtet die Staatsanwaltschaft, jedem auf zureichenden Tatsachen beruhenden Verdacht einer Straftat nachzugehen und entsprechende Ermittlungen einzuleiten. Dieser Verpflichtung kommt die Staatsanwaltschaft in Angelegenheit selbstherrlich bis heute nicht nach, und das ist politisch gewollt. Ein Mensch auszuschließen, ist Politische Verfolgung. Mit aller Offensichtlichkeit ist diese Willkür vom Justizministerium gewollt.

Tagtägliche Entwürdigung durch Justiz

Die Vernichtungsfreiheitsberaubung haben Samuel Judäa dauerhaft körperlich und seelisch zerstört. Seit dem Jahr 2009 wird Samuel Judäa aufgrund der ihm von dieser Justiz zugefügten Verletzung ununterbrochen tagtäglich in seiner Menschenwürde und Persönlichkeit verletzt. Indem die an Samuel Judäa verübten Freiheitsberaubungen nicht wie verpflichtet ex officio verfolgt werden, wird er tagtäglich von dieser Justiz von neuem in seiner Würde und Persönlichkeit verwundet. Diese von den Verantwortlichen gewollten Verletzungen verhindern, daß er seinen Glauben leben kann, die Verletzungen verhindern die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit, sie zerstören sein Leben und körperliche Unversehrtheit. Dies weil diese Justiz ihm von Anfang an die vom Grundgesetz zugesicherten Grundrechte verweigert, weil Willkürakt, Rechtsbeugung, Strafvereitelung im Amt usw. durch die Justiz, von der Justiz verdunkelt wird. Weil in dieser Justiz niemand für die freiheitliche demokratische Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes eintritt.
Seit Jahren foltert die Justiz so Samuel Judäa tagtäglich, wer das leugnet, leugnet die Wirkung. Was sich die Justiz hier leistet, ist Geringschätzung menschlichen Lebens in krassestem Ausmaß. Endziel der Folter ist offensichtlich, es soll ein vorzeitiges Ableben von Samuel Judäa erreicht werden, damit sich die Causa für die Justiz erledigt hat; eindeutige Tötungsabsicht.

Tradition des Verbrechens bewahren

Kontinuität der Rechtsbeugung und Gesinnungsjustiz

Die gegenwärtige Amtsleitung der Staatsanwaltschaft Regensburg kann, wenn sie ihr Amt im Griff hat und die Realität nicht ableugnet, nicht von Unwissenheit sprechen, ebenso der übergeordnete Generalstaatsanwalt, sie sind alle Befehlsempfänger des Justizminister:in. Es ist nun Mal eines der größten Justizverbrechen in Form eines Staatsverbrechens in der Geschichte Bayerns seit Inkrafttreten der heutigen Verfassung, weil so viele Instanzen und Personen mitmachen, es dulden und das schon seit so langer Zeit. Samuel Judäa wird von diesem System unaufhörlich der Folter mit Tötungsabsicht ausgesetzt, indem die an ihm durch die Justiz verübten Freiheitsberaubungen nicht verfolgt werden, er nicht rehabilitiert wird. Der Staat fährt hier eine Verschleppungsstrategie, die das wahre Gesicht der Verantwortlichen auf allen Ebenen aufzeigt.
Man bleibt untätig, weil es von oben so gewünscht ist. Diese Justiz ist willige Hure der kriminellen Regierung. Daher genießen Staatsanwaltschaft und Generalstaatsanwaltschaft den Schutz von oben. Dem gegenüber steht die Verpflichtung von Amts wegen (ex officio) diese von der Justiz ausgehenden Grundrechtsverstöße, die Offizialdelikt sind, zu verfolgen. Daß sie diese Grundrechtsverstoße nicht verfolgen ist öffentliches Zeugnis, daß der Strafverfolgung Parteihörigkeit wichtiger ist als Recht und Gesetz, wichtiger als unsere freiheitliche demokratische Grundordnung!
Bei dieser Strafjustiz gibt es in solchen Angelegenheiten in der praktischen Realität keine Gewaltenteilung, Gerichte sind der verlängerte Arm der Staatsanwaltschaft, was man Samuel Judäa unmißverständlich erfahren ließ. Es gibt in Bayern keine Rechtssicherheit.

Die Justiz ist bis heute unwillig diese eklatanten Grundrechtsverletzungen und Grundrechtvertoße zu verfolgen, obwohl die Staatsanwaltschaft von Amts wegen dazu verpflichtet ist, das ist vorsätzliche und dauerhafte politische Verfolgung von Samuel Judäa. Rechtsbeugung. Strafvereitelung im Amt, etc. Es sind tagtägliche Vergewaltigung und Schändung seiner Seele. Ein fester Entschluß aller Beteiligten und Verantwortlichen den Menschen Samuel Judäa dauerhaft entwürdigt zu wissen, ihn jeden Tag, jede Stunde von neuem zu entwürdigen, ein Menschen immer wieder von neuem gebrochen und zerstört zu wissen. Obwohl das Verbot der Folter verfassungsrechtlich in Art. 1 Abs. 1 GG verankert ist, wird hier mit aller Offensichtlichkeit seit Jahren Folter an Samuel Judäa geübt.

Die Mauer der Gewalt und Vernichtung niederreißen

Es ist Aufgabe des Staates, daher auch der Justiz, wenn er der Grundordnung „Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt“ gerecht werden will, die vom Staat aufgebaute Mauer der Gewalt, des Hasses, der anhaltenden Vernichtung, niederzureißen, und Samuel Judäa ein Stück der im mit Verachtung genommen Würde wiederzugeben. Samuel Judäa hat durch Staatshandeln persönlich alles, alles verloren. Die vorsätzliche und bewußte Zerstörung seiner Gesundheit, seines Lebens, kann nicht wieder rückgängig gemacht werden. Aber der Staat kann, indem die Freiheitsberaubungen verfolgt werden, Zeichen setzen, daß er nicht länger gewillt ist, tagtäglich Samuel Judäa zu entwürdigen. Die für seine Vernichtung verantwortlichen Personen brauchen eh nichts befürchten, die werden von der Institution, von dem dort herrschenden Korpsgeist - wo jeder ohne Anleitung weiß was er/sie zu tun hat - beschützt.

Deutschland. Freiheitsberaubung Bayern. CSU macht es möglich. München

Justizverbrechen ist Rechtsbeugung
Justizverbrechen

Dies Justizverbrechen das ein Staatsverbrechen ist, ist eingeordnet als rechtsradikales Verbrechen.