Wände, Türe und Mobiliar der Zelle beschmiert mit antisemitischen Sprüchen

Bei der Überstellung in die JVA-Regensburg durch die Polizeibeamten, die Samuel Judäa im Auftrag von Neonazis der Staatsanwaltschaft Regensburg festnahmen. Wurden die ihn einliefernden Polizisten von den JVA-Beamten nach dem Haftbefehl gefragt. Diese gaben zur Antwort, es existiert keiner, ist wohl in Arbeit, wird vielleicht von oben nachgereicht. Daraufhin reagierte einer der JVA-Beamten mit den Worten: „Bringt ihr die Leute jetzt schon zum Spaß vorbei“.

Nach der Registrierung und nachdem Samuel Judäa alles abgenommen wurde was er mit sich trug, ließ man ihn in einem Durchgangsraum schmoren, stundenlang, er steht unter starken Schmerzen, der Transport hat ihm schwer zugesetzt, er ist schwerbehindert, kann sich in dem Zustand sitzend nur mit mühe halten. Fiel dennoch wiederholt von der Bank zu Boden, raffte sich wieder auf. Allein das ist eine Form von Folter. Die Schändung durch den Justizbeamten, der ihm zuvor die Kappl vom Kopf gerissen hatte, war eine zusätzliche Qual. Er ist zum ersten Mal in einem deutschen Gefängnis.

Dann wurde er in ein Arbeitszimmer gebracht, wo man von ihm Geld verlangte, ohne zu erklären, warum und wofür. Er hatte keine Möglichkeit, Fragen zu stellen, da er stumm ist. Mit der Hand schreiben kann er wegen seiner Behinderung nicht. Und sie ließen ihn nicht an den Computer, wo er durch Tippen Fragen hätte stellen können. Sie wollten nicht, daß er Fragen stellt.

Dann wurde er in die Zelle gebracht. In der Zelle wußte er endgültig, von welchem System er festgehalten wird, er ist in den Fängen von Faschisten, von Neonazis, denn Wände, Türen und Mobiliar sind über und über mit antisemitischen Parolen beschmiert.

Er wird nicht – wie bei der Festnahme belehrt und wie die Verfassung (Art. 102 BayVerf) es fordert – dem Haftrichter vorgeführt. Auch die Justizvollzugsanstalt Straubing, in die man ihn am nächsten Tag deportiert, kommt dieser Verpflichtung nicht nach.