Georg Eisenreich (CSU), seit 2018 Bayerischer Staatsminister der Justiz
Samuel Judäas Martyrium und die Untätigkeit von Justizminister Georg Eisenreich
In Bayern wird seit 15 Jahren ein Staatsverbrechen begangen, das sich in wiederholter Freiheitsberaubung durch die Justiz und deren Vertunkelung manifestiert. Trotz der Verpflichtung von Amtes wegen werden diese Verbrechen nicht verfolgt. Das bedeutet für den Betroffenen Dauerverfolgung. Die Folgen für Samuel Judäa sind katastrophal: Er erleidet eine langsame Zermürbung, eine staatliche Hinrichtung in Zeitlupe.
Wenn Personen in Positionen wie der des Bayerischen Staatsministers der Justiz, Georg Eisenreich, zur Rede gestellt werden, neigen sie dazu, von „Nichtwissen“ oder „Kann-mich-nicht-erinnern“ zu sprechen. Doch solche Äußerung ist nicht nur ein Eingeständnis der Inkompetenz, sondern allem voran Zeugnis dafür, daß sie ihre Amtspflichten nicht erfüllen. Als Justizminister ist Eisenreich der Dreh- und Angelpunkt, an dem die Fäden zusammenlaufen; er trägt die unweigerliche Verantwortung für das, was in seinem Zuständigkeitsbereich geschieht. Es ist sein Haus, das die Verfolgung der durch die Justiz an Samuel Judäa verübten Freiheitsberaubungen verhindert.
In seiner zweiten Amtszeit setzt Georg Eisenreich genau dort fort, wo er mit der ersten aufgehört hat: Er läßt zu, daß Samuel Judäa zu Tode gefoltert wird, indem die Freiheitsberaubungen, die ihm durch die Justiz widerfahren, nicht verfolgt werden. Es ist sein Haus das die Verfolgung der Freiheitsberaubungen an Samuel Judäa, die Grundrechtsverstoße sind, u.a. Verstoße gegen Artikel 102 der Bayerischer Verfassung, verhindert. Wie sein Vorgänger und Vorgängerin im Amt stellt sich Georg Eisenreich damit über Verfassung und Grundgesetz.
Die Staatsanwaltschaft bleibt wie ersichtlich untätig, solange Eisenreich nicht den Willen zeigt im Sinne unserer freiheitliche-demokratischer Grundordnung zu handeln, von sich aus tut sie es verfassungsfeindlich nicht.
Samuel Judäa ist aufgrund der Tatsache, daß die an ihm begangenen Freiheitsberaubungen nicht verfolgt werden, daß er nicht rehabilitiert wird, einem Dauerstreß ausgesetzt. Einem physischen und psychischen Zersetzungsprozeß, der ganze Mensch existiert nur noch in einer Art Notprogramm.
Das weiß man von Seiten der Behörde, der Justiz, es sind alte Foltermethoden. Man hat Kenntnis und ist sich bewußt, wie sehr Samuel Judäa unter dieser Verfolgung leidet. Die exzessive Brutalität und Willkür der Verantwortlichen wird dadurch um so deutlicher. Es handelt sich um Folter, die den Menschen Samuel Judäa absichtlich zermürbt ihn auf Dauer tötet. Diese Praxis begann bereits unter Staatsminister Georg Eisenreichs Vorgängerin im Amt. Es ist eine staatliche Hinrichtung in Zeitlupe.
Samuel Judäa ist politisch Verfolgter. Von der Justiz aufgrund seines Glaubens religiös-politisch verfolgt. Der Grund, weshalb er von der Justiz seiner Freiheit beraubt wurde, liegt in dieser religiös-politischen Verfolgung. Neonazis der Staatsanwaltschaft haben seine Festnahme angeordnet und dafür gesorgt, daß er ohne durch ein Gericht angeordnet über Wochen festgehalten wurde.
Diese verfassungsfeindlichen Zustände werden von höchsten Stellen geduldet. Trotz zahlreicher Schreiben und Öffentlichkeitsarbeit für Gerechtigkeit werden die Freiheitsberaubungen an Samuel Judäa nicht verfolgt. Wo doch der Staat von Amts wegen verpflichtet ist, die Verfolgung von sich aus aufzunehmen. Dies untergräbt nicht nur das Vertrauen der Bürger in die Integrität des Rechtssystems, sondern auch den Rechtsstaat selbst.
Die Lehre aus den Greueltaten des Dritten Reiches ist die absolute bedingungslose Verteidigung der Menschenrechte für alle. Verankert ist diese Lehre auch in den Grundrechten der Bayerischen Verfassung, im Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland und in den Allgemeinen Menschenrechten. Der bayerische Staat; die bayerische Strafjustiz verweigert hingegen Samuel Judäa ein Leben in Würde und ignoriert dabei grundlegende Grundrechte.