Georg Eisenreich (CSU), seit 2018 Bayerischer Staatsminister der Justiz

Samuel Judäas Martyrium und die Untätigkeit von Justizminister Georg Eisenreich

Georg Eisenreich
Georg Eisenreich, MdL
Staatsminister der Jusitz
Foto: Pressefoto, georg-eisenreich.de

In Bayern wird seit mehr als 15 Jahren ein Staatsverbrechen begangen. Es manifestiert sich in politisch-religiöser Verfolgung, wiederholter Freiheitsberaubung wie deren Verdunkelung und fortdauernder Folter durch die Justiz, den Staat. Trotz der Verpflichtung von Amtes wegen werden diese Verbrechen nicht verfolgt. Das bedeutet für den Betroffenen Dauerverfolgung. Die Folgen für Samuel Judäa sind katastrophal: Er erleidet eine langsame Zermürbung, eine staatliche Hinrichtung in Zeitlupe.

Wenn Personen in Positionen wie der des Bayerischen Staatsministers der Justiz, Georg Eisenreich, zur Rede gestellt werden, neigen sie dazu, von „Nichtwissen“ oder „Kann-mich-nicht-erinnern“ zu sprechen. Doch solche Äußerung ist nicht nur ein Eingeständnis der Inkompetenz, sondern allem voran Zeugnis dafür, daß sie ihre Amtspflichten nicht erfüllen. Als Justizminister ist Eisenreich der Dreh- und Angelpunkt, an dem die Fäden zusammenlaufen; er trägt die unweigerliche Verantwortung für das, was in seinem Zuständigkeitsbereich geschieht. Es ist sein Haus, das die Verfolgung der durch die Justiz an Samuel Judäa verübten Freiheitsberaubungen verhindert.

Bei der Vereidigung des Bayerischen Kabinetts am 8.11.2023 auf die Eidesformel: „Ich schwöre Treue der Verfassung des Freistaates Bayern, Gehorsam den Gesetzen und gewissenhafte Erfüllung meiner Amtspflichten, so wahr mir Gott helfe!“, antwortet Staatsminister der Justiz Georg Eisenreich: „Ich schwöre es, so wahr mir Gott helfe!“ Und das, obwohl er eine ganze Legislaturperiode lang tagtäglich bewiesen hat, dass er sich über die Rechtsordnung stellt und gar nicht daran denkt, daran etwas zu ändern.

In seiner zweiten Amtszeit setzt Georg Eisenreich genau dort fort, wo er mit der ersten aufgehört hat: Er läßt zu, daß Samuel Judäa zu Tode gefoltert wird, indem die Freiheitsberaubungen, die ihm durch die Justiz widerfahren, nicht verfolgt werden. Es ist sein Haus das die Verfolgung der Freiheitsberaubungen an Samuel Judäa, die Grundrechtsverstoße sind, u.a. Verstoße gegen Artikel 102 der Bayerischer Verfassung, verhindert. Wie sein Vorgänger und Vorgängerin im Amt stellt sich Georg Eisenreich damit über Verfassung und Grundgesetz.
Die Staatsanwaltschaft bleibt wie ersichtlich untätig, solange Eisenreich nicht den Willen zeigt im Sinne unserer freiheitliche-demokratischer Grundordnung zu handeln, von sich aus tut sie es verfassungsfeindlich nicht.

Samuel Judäa ist aufgrund der Tatsache, daß die an ihm begangenen Freiheitsberaubungen nicht verfolgt werden, daß er nicht rehabilitiert wird, einem Dauerstreß ausgesetzt. Einem physischen und psychischen Zersetzungsprozeß, der ganze Mensch existiert nur noch in einer Art Notprogramm.
Das weiß man von Seiten der Behörde, der Justiz, es sind alte Foltermethoden. Man hat Kenntnis und ist sich bewußt, wie sehr Samuel Judäa unter dieser Verfolgung leidet. Die exzessive Brutalität und Willkür der Verantwortlichen wird dadurch um so deutlicher. Es handelt sich um Folter, die den Menschen Samuel Judäa absichtlich zermürbt ihn auf Dauer tötet. Diese Praxis begann bereits unter Staatsminister Georg Eisenreichs Vorgängerin im Amt. Es ist eine staatliche Hinrichtung in Zeitlupe.

Hier der Link der zur Belehrung (Ablichtung der schriftlichen Belehrung) nach der Festnahme von Samuel Judäa führt und nachstehend der Auszug aus Verfassung des Freistaates Bayern.
 
Bayerische Verfassung, Artikel 102:
(1) Die Freiheit der Person ist unverletzlich.
(2) 1Jeder von der öffentlichen Gewalt Festgenommene ist spätestens am Tage nach der Festnahme dem zuständigen Richter vorzuführen. 2Dieser hat dem Festgenommenen mitzuteilen, von welcher Behörde und aus welchen Gründen die Festnahme verfügt worden ist, und ihm Gelegenheit zu geben, Einwendungen gegen die Festnahme zu erheben. 3Er hat gegen den Festgenommenen entweder Haftbefehl zu erlassen oder ihn unverzüglich in Freiheit zu setzen.

Samuel Judäa ist politisch Verfolgter. Von der Justiz aufgrund seines Glaubens religiös-politisch verfolgt. Der Grund, weshalb er von der Justiz seiner Freiheit beraubt wurde, liegt in dieser religiös-politischen Verfolgung. Neonazis der Staatsanwaltschaft haben seine Festnahme angeordnet und dafür gesorgt, daß er ohne durch ein Gericht angeordnet über Wochen festgehalten wurde.

Diese verfassungsfeindlichen Zustände werden von höchsten Stellen geduldet. Trotz zahlreicher Schreiben und Öffentlichkeitsarbeit für Gerechtigkeit werden die Freiheitsberaubungen an Samuel Judäa nicht verfolgt. Wo doch der Staat von Amts wegen verpflichtet ist, die Verfolgung von sich aus aufzunehmen. Dies untergräbt nicht nur das Vertrauen der Bürger in die Integrität des Rechtssystems, sondern auch den Rechtsstaat selbst.

 

Die Lehre aus den Greueltaten des Dritten Reiches ist die absolute bedingungslose Verteidigung der Menschenrechte für alle. Verankert ist diese Lehre auch in den Grundrechten der Bayerischen Verfassung, im Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland und in den Allgemeinen Menschenrechten. Der bayerische Staat; die bayerische Strafjustiz verweigert hingegen Samuel Judäa ein Leben in Würde und ignoriert dabei grundlegende Grundrechte.

 


Nachtrag/Hinweis/Einschub:

Im Oktober 2024 berichteten Medien über Fälle von Folter in der Justizvollzugsanstalt (JVA) Augsburg-Gablingen in Bayern. Wer glaubt, daß es sich dabei um Einzelfälle handelt, irrt. Folter und Mißhandlungen durch die bayerische Justiz sind keine Ausnahme, sondern Alltag. Der Versuch, diese Verbrechen zu vertuschen, bindet erhebliche personelle und finanzielle Ressourcen und führt neben dem unendlichen menschlichen Leid zur Verschwendung immenser Steuergelder.

Staatsminister der Justiz Georg Eisenreich sagt: „Recht und Gesetz gelten für alle, ausnahmslos für alle. Niemand steht über dem Gesetz. Recht und Gesetz gelten auch überall. JVAs sind keine rechtsfreien Räume.“ Das ist die geltende Rechtsordnung. Aber was nützt eine Rechtsordnung, was nützen Grundrechte, wenn sie nur Lippenbekenntnisse eines Ministers sind, die weder von ihm noch von seinem Ministerium eingehalten werden?

Dann sagt der Justizminister in die Kamera: „Sie alle können sich darauf verlassen: Wenn Straftaten im Amt begangen werden, werden diese mit aller Konsequenz strafrechtlich verfolgt und mit aller Konsequenz dienstrechtlich belangt.“ Das ist an Zynismus nicht zu überbieten gegenüber all denen, die genau das Gegenteil erfahren mußten und müssen.

Es dürfte klar sein: Nur weil die Medien das Thema JVA Gablingen überregional aufgegriffen haben, wurde die Sache nicht gleich eingestellt. Dennoch werden sie alles tun, um möglichst viel zu verschleiern.

Zur Erinnerung: Samuel Judäa wurde zweimal wochenlang von der Justiz seiner Freiheit beraubt, ohne daß er wie es die Verfassung verlangt und er belehrt wurde vor ein Gericht gestellt wurde; eine eindeutige Freiheitsberaubung. Festgehalten in einem völlig rechtsfreien Raum. Und er hat in diesem faschistischen Justizsystem keine Chance auf Rehabilitierung, weil das politisch nicht gewollt ist. Man hat ihm alles genommen: seine Würde, seine Gesundheit, seine Zukunft.

 


In Bayern fehlt eine unabhängige Instanz, die Fälle von Verfolgung Unschuldiger, Strafvereitelung im Amt, Amtsmißbrauch, Rechtsbeugung und andere Mißstände in der Justiz konsequent untersucht und verfolgt. Ein Instanz an die sich Betroffene ohne Angst vor Repressalien und Strafverfolgung* wenden können. Die Kontrolle liegt größtenteils bei denselben Institutionen und Akteur:innen, die auch potentiell für solche Vergehen verantwortlich sind. Dies schafft Raum für Korruption und Vetternwirtschaft und erschwert die Durchsetzung von Verantwortung und Rechenschaftspflicht.

Die Ämter des Justizministers und des Innenministers werden seit Generationen von Vertreter:innen derselben rechtskonservativen Partei besetzt. Diese rechtskonservative parteipolitische Kontinuität führt dazu, daß grundlegende Strukturen und Mechanismen innerhalb der Justiz kaum verändert oder kritisch hinterfragt werden, da eine Obedienz erwünscht ist. Eine tiefgreifende Reform und die Etablierung unabhängiger Kontrollmechanismen werden systematisch behindert, da die gleichen politischen Interessen die Überwachung und Sanktionierung von Mißstände beeinflussen. In der Konsequenz bedeutet dies, daß in Fällen von Amtsmissbrauch, Körperverletzung im Amt, Korruption, Strafvereitelung, Rechtsbeugung, Diskriminierung oder Verfolgung Unschuldiger häufig die Täter:innen selbst für die Aufklärung und die Konsequenzen ihrer Taten verantwortlich sind – eine Situation, die Transparenz und Gerechtigkeit im System unmöglich gemacht hat.

Der Fisch stinkt vom Kopf her

* Es ist fast schon die Regel, dass Menschen, die Verbrechen durch die Justiz anzeigen oder um Hilfe schreien, nicht gehört oder dafür strafrechtlich brutal verfolgt werden.