Verhinderung der verbalen Kommunikation durch die Justiz

Die Ausnahme bestätigt die Regel. Samuel Judäa wurde stumm in die JVA eingeliefert, um sich verständigen können ist er auf ein technisches Hilfsmittel angewiesen, aber die JVA hat ihm solches vorsätzlich verweigert, bis auf zwei Ausnahmen für wenige Minuten, im Jahr 2009. Da setzte man ihn vor eine Schreibmaschine, mit der er auf die Schnelle nicht wie von ihm gewünscht zurechtkam. Beide Male wurde man wütend als er die Frage stellte, weshalb man ihn festhalte. Die Frage wurde nicht beantwortet. Zeigte ihm den Zorn über diese Frage und entriß ihm die Schreibmaschine unverzüglich.
Samuel Judäa kann aufgrund körperlicher Behinderung nicht von Hand schreiben. Die ganzen Wochen in der Vernichtungsfreiheitsberaubung, in denen man ihm ohne jede Begründung die Freiheit beraubte, gab man ihm bis auf die oben erwähnten zwei Ausnahmen keine Möglichkeit sich verbal zu äußern, auszutauschen. Man nahm ihm mit vorsätzlicher Absicht das Recht um Hilfe zu rufen, Anträge zu formulieren, ein Anwalt*in zu kontaktieren, usw. Er war diesbezüglich total isoliert. Immer wieder bettelte er mit Handzeichen flehend um ein Schreibgerät, man verstand was er wollte, sprach es aus, und lachte ihn dabei höhnisch aus.