Belehrung durch festnehmende Beamten
Das ist die schriftliche Belehrung, die man Samuel Judäa nach der Festnahme im Jahr 2010 unterzeichnen ließ, einer der ihn festnehmenden Beamten (Polizeihauptmeister) hat die Belehrung gegengezeichnet.
Diese Belehrung fand ab dem Moment in dem sie unterschrieben, von Polizei und Justiz keine Beachtung mehr. Aber! belehrt ist belehrt! Die Justiz hat sich an dieser Belehrung zu messen, wer diese Belehrung verwirft oder als nichtig erklärt, legt im Kontext erachtet Zeugnis rechtsextremen-rassistischen Handeln ab. Wer diese Belehrung verwirft, verläßt mit Absicht den Boden der Rechtsstaatlichkeit und hat Samuel Judäa sehenden Auges Schaden zugefügt.
Samuel Judäa bestand, wie belehrt, auf das Recht eine/n Vetreitiger*in hinzuzuziehen, die Beamten erklärten daraufhin, dann müsse er einen Anrufen. Einem Stummen so etwas in vollem Ernst zu sagen, ist freilich eine Beleidigung eines Behinderten.
Die Kommunikation erfolgte mittels dem von Samuel Judäa mitgeführten Schreibgerät.
Erst nach langem hartnäckigen Betteln, vermutlich um Samuel Judäa stillzustellen, erklärte sich einer der Beamten dazu bereit ein Anwalt anzurufen, er behauptet das zumindest, nach dem (angeblichen) Anruf sagte dieser, der angerufene Anwalt könne erst morgen, dieser besuche ihn dann in der JVA. Samuel Judäa aber bestand mit allem zurverfügungstehenden Nachdruck darauf, daß umgehend, bevor er in die JVA gebracht wird, ein Anwalt oder Anwältin hinzukommt! Die Beamten verweigerten ihm dies. Obwohl sie schon vor Unterzeichnung der Belehrung in Kenntnis gesetzt sind, daß man ihm vor einem Jahr mit demselben Kalkül die Freiheit raubte (Freiheitsberaubung). Daß man ihn damals schon mit der Belehrung, er sei von der JVA umgehend dem Gericht vorzuführen ..., in die JVA verbracht hat, aber dann von dieser dem Gericht nicht vorgeführt wurde. Die Beamten versicherten wiederholend, er wird von der JVA dem Gericht vorgeführt, die sind dazu verpflichtet! die sind dazu verpflichtet! Gleichzeitig waren sie in Kenntnis eines Offizialdelikts, gingen dem aber nicht nach, obschon sie von Amts wegen dazu verpflichtet sind.
Diese Beamten gaben nachdem sie ein anderen Hinweis von Samuel Judäa, den sie mit ein paar wenigen Klicks überprüfen konnten und ihnen keine weitere Arbeit machte, zu, daß hier offensichtlich etwas nicht mit rechten Dingen zugeht, doch sie wollen auch dem nicht nachgehen, der Haftrichter werde dies schon prüfen, gaben sie Samuel Judäa lapidar inkonziliant zur Antwort.
Dieser Hinweis beziehungsweise die Frage, welche Samuel Judäa gestellt hat, war, wie man wisse wohne er seit dem Jahr 2003 an seiner jetzigen Anschrift, gibt es irgend etwas in Bezug auf sein Name und Anschrift, das ihn seitens der Justiz belastet? Der Polizeihauptmeister der sich an den Rechner gesetzt, erklärte nach einer Überprüfung, tatsächlich, sie wohnen schon so lange dort. Nein es liegt gegen sie nichts vor.
- In der JVA angekommen, wurde Samuel Judäa als erste Amtshandlung das mitgeführte Schreibgerät abgenommen, um einen verbalen Austausch während der wochenlangen Freiheitsberaubung mit direktem Vorsatz zu unterbinden.
- In der JVA suchte ihn kein Anwalt auf, wie von den Beamten zugesichert – die Belehrung wurde auch hier nicht eingehalten.
- Dem Gericht wurde Samuel Judäa nicht wie belehrt „unverzüglich“ vorgeführt, er wurde dem Gericht gar nicht vorgeführt, die Justiz hat ihn Wochen ohne eine Begründung, ohne dem Gericht vorgeführt zu werden, festgehalten, das ist Freiheitsberaubung. Ein Verstoß gegen Artikel 102, der Verfassung des Freistaates Bayern.