Hasso Nerlich, Generalstaatsanwalt

Hasso Nerlich bis 2017 Generalstaatsanwalt in Nürnberg

Was soll man über einen Generalstaatsanwalt sagen, der in einem anderen Fall weltweit unter Beweis stellte, daß er es mit den Grundrechten anderer nicht ernst nimmt.

Der Generalstaatsanwalt ist in Kenntnis von der, von der Justiz an Samuel Judäa verübten Freiheitsberaubungen. Von Amts wegen ist er verpflichtet der Sache nachzugehen, sie zu verfolgen, Freiheitsberaubung und Folter sind Offizialdelikte. In Angelegenheit liegt ein Verstoß gegen Artikel 102, der Verfassung des Freistaats Bayern vor. Er hat nichts unternommen, damit die Sache geahndet wird. Im Gegenteil, er hat mit dafür gesorgt, daß es bis heute verdunkelt wird.

Zur Erinnerung: Auch die Generalstaatsanwaltschaft war nicht in der Lage den Strafbefehl vorzulegen, den die Staatsanwaltschaft Samuel Judäa im nachhinein unterschieben versuchte. Damit ist nicht nur ein weiterer Anfangsverdacht gegeben, es liegt der Generalstaats­anwaltschaft ein weiterer handfester Fakt vor.

Selbst wenn ein solcher Strafbefehl existiert hätte, die Freiheitsberaubungen geschahen unabhängig davon.
Man hat Samuel Judäa zweimal, zweimal ohne zu begründen, verfassungswidrig über Wochen festgehalten und der Freiheit beraubt.
Art. 102, Bayerischer Verfassung, schreibt vor: Jeder von der öffentlichen Gewalt Festgenommene ist spätestens am Tage nach der Festnahme dem zuständigen Richter vorzuführen. Dieser hat dem Festgenommenen mitzuteilen, von welcher Behörde und aus welchen Gründen die Festnahme verfügt worden ist, und ihm Gelegenheit zu geben, Einwendungen gegen die Festnahme zu erheben. Er hat gegen den Festgenommenen entweder Haftbefehl zu erlassen oder ihn unverzüglich in Freiheit zu setzen.
Samuel Judäa wurde nach jeder Festnahme diesem Grundrechtsartikel entsprechend belehrt, daß er unverzüglich dem Gericht vorzuführen ist!

Er wurde belehrt, daß er unverzüglich dem Gericht vorzuführen ist!

Samuel Judäa wurde dem Gericht nicht vorgeführt. Daraus wird ersichtlich, die Generalstaatsanwaltschaft Nürnberg verfolgt nicht einmal da schwerste Grundrechtsverletzungen, wo das Legalitätsprinzip es zwingend erfordert. Sie lassen Folter zu, wider besseres Wissen, sehenden Auges! Bis heute, jeden Tag, fortlaufend, unwillig ihrem Auftrag diese Verfassungsverstoße zu verfolgen gerecht zu werden.

Die Generalstaatsanwaltschaft Nürnberg bedient lieber rechtsextremistische-rassistische Interessen, als diese fortlaufenden staatlichen Grundrechtsverletzungen zu beenden.

 

Generalstaatsanwaltschaft, Rechtsbeugung, Generalstaatsanwalt, Bayern, Deutschland
Bild zeigt eine bayerische Generalstaatsanwaltschaft bei der Verfolgung von Rechtsbeugung


Siehe auch Kategorie Staatsanwaltschaft: Staatsanwaltschaft, systemischer und institutioneller Rassismus / Rechtsextremismus in der Justiz.