Dr. Beate Merk (CSU)

Von 2003 bis 2013 Staatsministerin der Justiz

Dr. Beate Merk
Dr. Beate Merk, Pressefoto, Foto: Eleana Hegerich

Justizministerin Dr. Beate Merk (CSU) verteidigte in der Öffentlichkeit vor laufender Kamera Justizverbrechen. Dies wurde besonders im Fall des Justizverbrechens an Gustl Mollath deutlich, das weltweit beobachtet wurde. Als Bayerische Staatsministerin der Justiz stellte sie offen persönliche und parteiliche Interessen sowie Vetternwirtschaft über die Rechtsordnung.

Dr. Beate Merk ist als Bayerische Staatsministerin der Justiz beim Verdunkeln der durch die Justiz an Samuel Judäa verübten Freiheitsberaubungen aktiv beteiligt. – Bis heute ist er nicht rehabilitiert und steht aufgrund dessen unter fortwährender Folter. – Sie ließ das Vertuschen des Justizverbrechens an Samuel Judäa zu, stellte sich über Verfassung und Grundgesetz (GG) und machte sich dadurch unweigerlich zu einem Teil dieses Unrechts.

Es handelte sich nicht nur um ein Justizverbrechen, sondern um eines der größten Staatsverbrechen seit Inkrafttreten der aktuellen Verfassung des Freistaates Bayern. Dies resultierte aus der Reichweite der involvierten Instanzen und Personen sowie dem politischen Willen dieser Akteur:innen, die Verfolgung der Freiheitsberaubungen und die Rehabilitierung Samuel Judäas zu verhindern.

Samuel Judäa wurde zweimal, einmal 2009 und ein weiteres Mal 2010, über Wochen hinweg festgehalten, ohne daß ihm hierfür rechtliche Gründe genannt werden konnten. Beide Male wurde er nach seiner Festnahme belehrt, daß die Justizvollzugsanstalt (JVA) ihn unverzüglich, spätestens jedoch am Tag nach der Festnahme, dem Haftgericht vorführen muß. Das Gericht hatte ihn dann zu vernehmen und über eine Freiheitsentziehung zu entscheiden. Beide Male wurde er jedoch nicht dem Haftgericht vorgeführt. Dies ist eine schwere Verletzung der persönlichen Freiheit und ein verstößt u. a. gegen Grundrechtsartikel 102 der Verfassung des Freistaates Bayern.

Die Verfolgung dieser Verbrechen, dieser Freiheitsberaubungen, wurde und wird von der Staatsanwaltschaft bis heute verweigert, obwohl sie von Amts wegen zur Verfolgung verpflichtet ist.

Dr. Beate Merk wußte ebenfalls, daß die Staatsanwaltschaft im nachhinein versuchte, das Unrecht mit einem Strafbefehl zu rechtfertigen. Ein solcher Strafbefehl konnte Samuel Judäa jedoch nie vorgelegt werden, da es schlicht keinen auf seinen Namen und seine Anschrift ausgestellten Strafbefehl gab. Auch Dr. Merk konnte ihm einen solchen nicht vorlegen. Selbst wenn ein solcher existiert hätte, wäre die Freiheitsberaubung in keinem Fall im nachhinein zu rechtfertigen gewesen.

Justizministerin Dr. Beate Merk war zudem darüber informiert, daß Leitender Oberstaatsanwalt Horst Böhm der nachweislich bereits im Jahr 2010 von den Freiheitsberaubungen wußte, im Jahr 2011 Samuel Judäa auf brutalste Weise in seiner Würde und Persönlichkeit verletzte. Böhm bekannte sich mit seinem Handeln gegenüber Samuel Judäa als Neonazi und erklärte unverhohlen, ihm weiterhin größtmöglichen Schaden zufügen zu wollen. Diese Begebenheit war durch jahrelang öffentlich zugänglichen Schriftverkehr dokumentiert, zu dem Dr. Merk Zugang hatte und über den sie informiert war.

Bis heute weigert sich die Justiz, diese schwerwiegenden Freiheitsverbrechen zu verfolgen, und läßt somit zu, daß Samuel Judäa weiterhin unter staatlich verübter Folter steht, was einen klaren Verstoß gegen das im Grundgesetz verankerte Folterverbot darstellt. Dieses fortwährende Versagen der Justiz führt dazu, daß die Verbrechen an Samuel Judäa ungehindert fortgesetzt werden, er fortdauernd Verfolgung ausgesetzt ist.

Justizministerin Dr. Beate Merk ließ dies mit Vorsatz zu und sorgte mit der gesamten Tragweite ihres Handelns dafür, daß Samuel Judäas Grundrechte auf Dauer verweigert werden.

Die deutsche Verfassungsordnung, das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland (GG), das nach den verheerenden Erfahrungen der NS-Diktatur geschaffen wurde, sollte verhindern, daß sich solches Unrecht wiederholt. Das Grundgesetz und die Verfassungen der Bundesländer, wie die des Freistaates Bayern, zielen darauf ab, staatliche Willkür, insbesondere in der Justiz, zu verhindern und die Freiheit sowie Würde des Menschen zu schützen. Wenn jedoch eine Justizministerin, wie im vorliegenden Fall Dr. Beate Merk, die Verantwortung und den Auftrag zum Schutz der Würde eines jeden Menschen nicht nur nicht wahrnimmt, sondern sich selbst über diese stellt, wird der eigentliche Zweck dieser Lehren und Grundordnung untergraben. Das grundlegende Prinzip, daß niemand über dem Gesetz steht und daß insbesondere die Justiz unabhängig und unparteiisch handeln muß, wurde durch das Handeln der Justizministerin ad absurdum geführt. Dr. Merk hatte keine Hemmungen, von der Justiz begangene Freiheitsberaubungen mit all ihren Konsequenzen vorsätzlich zu vertuschen.

Justizverbrechen, insbesondere in Form von Freiheitsberaubung, stellten für die Betroffenen eine schwerwiegende Belastung dar. Ohne eine Rehabilitierung kommt es zu einer fortlaufenden, enormen psychischen Belastung, die mit gesundheitlichen, sozialen und wirtschaftlichen Nachteilen einhergeht. Betroffene erfahren soziale Stigmatisierung und Ausgrenzung. In den meisten Fällen führt es zu einem signifikanten Verkürzen der Lebenszeit.

So auch bei Samuel Judäa. Aufgrund der Tatsache, daß die an ihm begangenen Freiheitsberaubungen nicht strafrechtlich verfolgt werden und ihm keine Rehabilitierung gewährt wird, ist er ständigen Streß ausgesetzt, der sich in Folter manifestiert. Er befindet sich wie die meisten in solcher Situation in einem physischen und psychischen Zersetzungsprozeß, in dem der ganze Mensch nur noch in einer Art Notprogramm existiert. Es ist eine fortlaufende Verletzung seiner Würde und Persönlichkeit. Es verhindert, daß er seinen Glauben leben kann. Es verhindert die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit und es zerstört fortgesetzt sein Leben, seine körperliche Unversehrtheit. Es sind alte Foltermethoden, die hier aktiv genutzt werden.
Man hat bis in die obersten Staatskreise, Parlament und Regierung, in Bayern Kenntnis davon und ist sich bewußt, wie sehr Samuel Judäa unter dieser Verfolgung leidet. Die exzessive Brutalität und Willkür der Verantwortlichen wird dadurch um so deutlicher. Es handelt sich um Folter, die den Menschen Samuel Judäa zermürbt und ihn auf Dauer tötet. Diese Praxis ist nichts Geringeres als eine staatliche Hinrichtung in Zeitlupe.

Während Sie das hier lesen, wird von der Bayerischen Staat der Mensch Samuel Judäa kaltblütig gefoltert.

 

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Bayerische Verfassung, Artikel 102:

(1) Die Freiheit der Person ist unverletzlich.
(2) 1Jeder von der öffentlichen Gewalt Festgenommene ist spätestens am Tage nach der Festnahme dem zuständigen Richter vorzuführen. 2Dieser hat dem Festgenommenen mitzuteilen, von welcher Behörde und aus welchen Gründen die Festnahme verfügt worden ist, und ihm Gelegenheit zu geben, Einwendungen gegen die Festnahme zu erheben. 3Er hat gegen den Festgenommenen entweder Haftbefehl zu erlassen oder ihn unverzüglich in Freiheit zu setzen.