Festnahme, ohne sie zu Begründen

Nichtsahnend wer sich an der Türe klingelnd und klopfend bemerkbar macht, öffnete Samuel Judäa an jenem Morgen im Jahr 2009 die Türe. Zwei Polizisten standen da, fragten ihn auf den Nachnahmen auf der Türklingel zeigend, ob er der Herr XYZ sei, Samuel Judäa bejahte, das war die Identitätsfeststellung.

Sie hätten Auftrag ein Geldbetrag einzutreiben, sollte er nicht bezahlen, habe man ihn in die JVA zu bringen. Daraufhin wollte Samuel Judäa erklärt bekommen aus welchem Grunde man von ihm Geld will, die Polizisten antworteten sie wissen das nicht. Offensichtlich war, die Polizisten hatten erheblichen Zweifel über die Rechtmäßigkeit ihres Auftrages, denn sie sprachen es aus. Verstanden darüber hinaus nicht, weshalb der Schwerbehinderte Samuel Judäa ohne Begründung in die JVA gebracht werden sollte. Sie machten weiter Druck, sollte er nicht Zahlen, hätten sie Auftrag ihn in die Justizvollzugsanstalt zu bringen. Samuel Judäa machte die Polizisten explizit und ausdrücklich darauf aufmerksam, daß er das Autofahren nicht vertrage, Streß zu einer schubartigen Verschlechterung seiner Gesundheit führen kann.

Die Polizisten hatten weder einen Haftbefehl dabei, noch irgendeine Begründung für was sie Geld von Samuel Judäa zu fordern haben. Sie waren sich sicher, hier stimmt etwas an ihrem Auftrag nicht. Da kam der eine auf die Idee bei der Staatsanwaltschaft anzurufen, nach diesem Anruf belehrten sie Samuel Judäa: man bringe ihn jetzt in die JVA, diese werde ihn umgehend dem Gericht vorführen, das ihn zu vernehmen und über eine weitere Freiheitsentziehung zu entscheiden hat. Das Gericht werde ihm dann auch erklären weshalb man Geld von ihm wolle, sie selber wissen das nicht.

Samuel Judäa wurde von den Polizeibeamten in die Justizvollzugsanstalt (JVA) Regensburg verbracht. Er wurde nicht wie belehrt dem Gericht vorgeführt, die Justiz hielt ihn über Wochen ohne Begründung fest. Das ist ein Verstoß gegen Artikel 102, der Verfassung des Freistaates Bayern.

Wie läßt sich erklären, daß Polizisten aufgrund eines Anrufs der Staatsanwaltschaft ohne Gefahr im Verzug, von der Dienststelle aus aufbrechen, keinerlei begründende Unterlagen mit sich tragen, ohne jedes Wissen weshalb, um einen Menschen gezielt von seiner Wohnung aus in die JVA zu verbringen. Auftraggeber für die Festnahme sind Neonazis, der Staatsanwaltschaft Regensburg.