Ulrike Pauckstadt-Maihold

Von 2013 bis 2019 Leitende Oberstaatsanwältin in Regensburg

Ulrike Pauckstadt-Maihold wußte als Leitende Oberstaatsanwältin in Regensburg über die an Samuel Judäa, durch die Justiz verübten Freiheitsberaubungen im Jahr 2009 und 2010 bescheid. Sie ist wissend, daß Samuel Judäa beide Mal nach der Festnahme dem Grundrechtsartikel 102, der Verfassung des Freistaates Bayern, entsprechend belehrt wurde, er ist umgehend dem Gericht vorzuführen, das über eine weitere Freiheitsentziehung zu Entscheiden hat. Man verbrachte ihn daraufhin in die Justizvollzugsanstalt (JVA), wurde von dieser nicht wie belehrt und wie es die Verfassung fordert dem Gericht vorgeführt, sondern über Wochen ohne jede Begründung freiheitsberaubend festgehalten. Ulrike Pauckstadt-Maihold ist in Kenntnis, daß die Staatsanwaltschaft diese Freiheitsberaubungen im Nachhinein mit einem Strafbefehl verdunkeln wollte, einem Strafbefehl den die Justiz Samuel Judäa nicht vorlegen konnte, weil ein solcher auf seinen Namen und Anschrift ausgestellter Strafbefehl nicht existiert.
Leitende Oberstaatsanwältin Ulrike Pauckstadt-Maihold ist aufgrund dieser ihr vorliegenden Fakten von Amts wegen verpflichtet den Freiheitsberaubungen, die Verfassungsverstoße sind (Art. 102 BayVerf), nachzugehen, sie zwingend zu verfolgen, aber sie hat es nicht getan. Das nennt man Strafvereitelung im Amt. Rechtsbeugung, Anhaltende unterlassene Hilfeleistung im Amt, usf. Im Justizministerium weiß man über diese Sache bescheid und läßt es gewollt zu.

Ulrike Pauckstadt-Maihold verweigert Samuel Judäa vorsätzlich Gehör mit dem erfolgreichen Ziel, ihn massiv zu schädigen. Sie entschied sich für totale Versagung rechtlichen Gehörs. Auf seine an sie als Leitende Oberstaatsanwältin adressierten Eingaben reagierte sie nicht, sprich er konnte keine Antwort verzeichnen. Ihr Verhalten entbehrt sichtbar jede Form des Respekts, ist faßbarer Ausdruck von Mißachtung, Demütigung und totaler Verachtung gegenüber Samuel Judäa.

Ulrike Pauckstadt-Maihold, eine Leitende Oberstaatsanwältin, die sehenden Auges mit Vorsatz Freiheitsberaubung verdunkelt um dem Geschädigten mit Erfolg massiven Schaden zuzufügen. Ulrike Pauckstadt-Maihold hat vorsätzlich und zielgerichtet dafür gesorgt, daß Samuel Judäa weiter geschwächt wird. Sie hat dafür gesorgt, daß Samuel Judäa weiterhin kein Leben in Würde führen kann — „sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt“ (Artikel 1, Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland).

Ulrike Pauckstadt-Maihold hat dafür gesorgt, daß Samuel Judäa weiterhin unter Folter steht, denn die Folge der anhaltenden Verdunklung der Freiheitsberaubungen geriert sich bei Samuel Judäa als das was sie soll und ist, Folter, wer das leugnet, leugnet die Wirkung. Samuel Judäa wird auf Grund der Verdunklung tagtäglich durch die Justiz entwürdigt, in seiner Persönlichkeit verletzt. Es ist ein tagtägliches Töten und Morden der Seele, Persönlichkeit, Würde und Leben von Samuel Judäa.

Sie tat das gegen unserm auf dem Grundgesetz ruhenden Rechtsstaatsprinzip, aber im Interesse aller übergeordneten Instanzen, einschließlich dem des privaten des Präsidenten des Landgerichts Regensburg. Mit anderen Worten, sie hat sich damit persönlich profiliert, gezeigt daß sie es auch kann.

Es ist von öffentlichen Interesse, wenn eine Leitende Oberstaatsanwältin so handelt.

Staatsanwaltschaft Regensburg

Rechtsbeugung, Freiheitsberaubung, Verdunkelung, Deutschland Korruption, Staatsanwaltschaft Bayern, München
Bild zeigt eine bayerische Staatsanwaltschaft, die durch sie selbst verübte Freiheitsberaubungen verfolgt.
Bayerische Verfassung, Artikel 102:

(1) Die Freiheit der Person ist unverletzlich.
 
(2) 1Jeder von der öffentlichen Gewalt Festgenommene ist spätestens am Tage nach der Festnahme dem zuständigen Richter vorzuführen. 2Dieser hat dem Festgenommenen mitzuteilen, von welcher Behörde und aus welchen Gründen die Festnahme verfügt worden ist, und ihm Gelegenheit zu geben, Einwendungen gegen die Festnahme zu erheben. 3Er hat gegen den Festgenommenen entweder Haftbefehl zu erlassen oder ihn unverzüglich in Freiheit zu setzen.