»Strafvereitelung im Amt«

Systematische Strafvereitelung; »Strafvereitelung im Amt« wie die Verfolgung von Samuel Judäa zeigt, in Bayern ist Strafvereitelung im Amt von der Polizei bis hinauf zum Justizministerium offensichtlich erlaubt und gewollt, wenn es darum geht, rechtsextrem-rassistische Staatsgewalt zu schützen. Wäre Strafvereitelung im Amt nicht erlaubt, müßte dagegen vorgegangen werden - so wohl die Logik des Justizministeriums und der Strafverfolgung in Bayern zu sein.

Neonazis und deren Helfer*innen innerhalb der Bayerischen Strafjustiz und im Staatsministerium der Justiz genießen nahezu vollkommene Narrenfreiheit. So ist es für sie ein Leichtes von der Justiz verübte Freiheitsberaubung wie die an Samuel Judäa zu verdunkeln. „Strafvereitelung im Amt“ ist damit Tür und Tor geöffnet.

Wenn Freiheitsberaubung durch die Bayerische Strafjustiz sehenden Auges nicht verfolgt wird, ist es Strafvereitelung im Amt. Ebenso verhält es sich bei Strafvereitelung durch Unterlassen. Wenn eine Person belehrt wird, daß ein Gericht über Freiheitsentziehung zu entscheiden hat, aber diese dann mit Absicht nicht wie belehrt unverzüglich dem Gericht vorgeführt wird, aber Wochen verfassungsverstoßend festgehalten wird, dann ist die Verdunkelung dessen Strafvereitelung im Amt. Strafvereitelung im Amt ist, wenn man von solchem Kenntnis hat und es in verantwortlicher Position mir Absicht nicht verfolgt. usw. usf, p.p.

Hinweis: Es handelt sich hier nicht um ein juristischer Beitrag, es wird anhand einer Begebenheit versucht aufzuzeigen wie es in Bayern gehandhabt wird und das im vollen Wissen des Justizminister/in.