Staatsverbrechen
Es ist eines der größten Staatsverbrechen in der neueren Geschichte Bayerns
Das Staatsverbrechen an Samuel Judäa
Das Staatsverbrechen an Samuel Judäa, das auf politisch-religiöser Verfolgung beruht, zählt zu den gravierendsten Fällen seit Inkrafttreten der Verfassung des Freistaates Bayern. Dieses Staatsverbrechen dauert seit Jahren an, unterstützt und gedeckt von zahlreichen Beteiligten, die aus Haß und Verachtung gegenüber unserer freiheitlich-demokratischen Grundordnung handeln.
Im Zentrum dieses Staatsverbrechens steht die Aussetzung von Grundrechten, wie die mehrfache, nicht verfolgte Freiheitsberaubung an Samuel Judäa, die klar gegen Artikel 102 der Bayerischen Verfassung verstößt. Die Strafjustiz, die verpflichtet ist, solche Verbrechen zu verfolgen, bleibt untätig. Diese staatlich begangene und nicht verfolgte Freiheitsberaubung kommt einer fortgesetzten Folter gleich, die das Leben von Samuel Judäa systematisch zerstört. Diese langsame, qualvolle Behandlung stellt eine staatliche Hinrichtung in Zeitlupe dar, was unvereinbar mit Artikel 1 des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland ist.
Studien belegen die verheerenden Auswirkungen des psychischen Drucks, dem Menschen wie Samuel Judäa ausgesetzt werden. Diese Zustände offenbaren die exzessive Brutalität und Willkür der Verantwortlichen, die nicht nur bei Polizei und Staatsanwaltschaft, sondern auch im Justizministerium, in der Regierung und im Landtag sitzen. Insbesondere das Justizministerium hat ein starkes Interesse daran, die Folter fortzuführen.
Für Samuel Judäa bedeutet dies eine tägliche Verletzung seiner Menschenwürde und seiner Persönlichkeit. Diese absichtlich herbeigeführten Verletzungen hindern ihn daran, seinen Glauben zu leben und seine Persönlichkeit frei zu entfalten. Sein Leben und seine körperliche Unversehrtheit werden weiterhin zerstört.
Das Staatsverbrechen begann in der Amtszeit von Dr. Beate Merk als Staatsministerin der Justiz, die durch die Leugnung des Justizverbrechens an Gustl Mollath internationale Aufmerksamkeit erlangte. Auch im Fall Samuel Judäa war sie über die Freiheitsberaubung informiert, unternahm aber nichts, um diese Verbrechen zu verfolgen. Sie schützte die Verantwortlichen, ebenso wie es ihre Nachfolger:innen bis heute tun.
Samuel Judäa ist seit der ersten Freiheitsberaubung so schwer geschwächt, daß er nicht in der Lage ist, sich auf dem mühsamen Rechtsweg gegen diese fortgesetzten Justizverbrechen zu wehren. Diese Schwäche wird von der Strafjustiz und dem Justizministerium schamlos ausgenutzt, obwohl sie gesetzlich verpflichtet sind, diese Verbrechen zu verfolgen.
Dieses Staatsverbrechen, eines der größten seit Inkrafttreten der Bayerischen Verfassung, geht weiter, weil niemand in der Justiz die freiheitlich-demokratische Grundordnung verteidigt und die Verbrechen an Samuel Judäa verfolgt. Niemand sorgt für seine Rehabilitierung. Das ist politisch so gewollt, deshalb ist es politische Verfolgung.