Die Feinde unserer „freiheitliche demokratische Grundordnung“

sitzen in Ministerien, Behörden, Gerichtsbarkeit und Parlamente

Ich betrachte das Nachleben des Nationalsozialismus in der Demokratie als potentiell bedrohlicher denn das Nachleben faschistischer Tendenzen gegen die Demokratie.

Theodor W. Adorno, 1959

Verfassungsfeinde

Unsere freiheitliche demokratische Grundordnung wird demontiert, von denen die sie Schützen sollten

Offensichtlich wird solches an vielen Beispielen, eines davon ist wie der Bayerische Staat mit Samuel Judäa umgeht, durch den Staat an ihm verübte Freiheitsberaubungen und anhaltende Folter wird sehenden Auges zugelassen. Dies zeigt auf, die Feinde unserer freiheitlichen demokratischen Grundordnung sitzen in Ministerien, Behörden, Gerichtsbarkeit und Parlamente. Denn hier wird wieder besseres Wissen gegen unsere freiheitliche demokratische Grundordnung gehandelt.

„Unter den Talaren – Muff von 1000 Jahren“, mag erklärt weshalb die Staatsbediensteten die Verfassungsbestimmungen nicht kennen, beziehungsweise diese nicht befolgen. Es besteht offensichtlich bei diesen kaum Kenntnis, was zu unserer Verfassung geführt und welch hehres Ziel sie verfolgt. Hauptadressaten unseres demokratisch-rechtsstaatlichen Grundgesetzes, sind Inhaber der Staatsmacht, Legislative, Exekutive und Judikative. Das greift Art. 1 III und 20 III GG unmißverständlich auf!

Die Interessen politischer Parteien stehen in Deutschland zunehmend über der freiheitlichen demokratischen Grundordnung, dem Grundgesetz. Auf Bundes- wie auf Länderebene. Je mehr die sogenannten Volksparteien durch sinkende Wählerstimmen an Macht verlieren, versuchen sie durch Gesetze das Grundgesetz so wie die darin geforderte Gewaltenteilung zu schwächen. In Bayern, läßt sich das besonders gut beobachten. Es wurden und werden teils Gesetzte und Verordnungen auf den Weg gebracht, die man so nur von Verfassungsfeinden erwartet. Man schafft den Überwachungsstaat, ein Staat in dem sich die Polizei an nichts halten braucht, man hofft damit wohl die Macht zu sichern. Beobachter*innen notieren seit langem, die Strafjustiz in Bayern ist ein Parteiorgan der seit über Jahrzehnte regierenden Partei.

Man betrachte als Beispiel das Bayerisches Integrationsgesetz (BayIntG) von 2016, ein völkisches Eingliederungsgesetz, beruhend auf neorassistischer Einstellung, von der rechtsextremistischen Szene gelobt, ist ein Zeugnis von vielen, wie Rassismus und Menschenverachtung heutzutage von rechtskonservativen Parteien in Gesetze gegossen werden. Es verfolgt unausgesprochen den Zweck, die Macht der langjährigen Regierungspartei zu sichern. Einer Partei deren Repräsentanten hasserfüllt in abwertendster Form mit Aussagen wie „Bis zur letzten Patrone“- auf Menschen schießen, „Asyltourismus“, „Asylgehalt“, „Migration als Mutter aller Probleme“, ihren Haß gegen Menschen äußern, Menschen in Angst versetzten und ihnen die Würde nehmen.

Eine Demokratie lebt vom Wechsel, es ist ungut, wenn eine Partei zu lange die Regierung stellt. Ebenso negativ ist, wenn keine ernstzunehmende Opposition existiert die, die Regierung kontrolliert, sprich deren Machtmißbrauch entgegenwirkt.

Die Feinde der freiheitlichen demokratischen Grundordnung dieses Staates sitzen heute in dessen höchsten Ämtern — an derer Stelle braucht es dezidiert Verfassungspatriotinnen/ Verfassungspatrioten. Eine auf dem Grundgesetz ruhenden Gesinnung, die sich der Diversität der Menschen stellt.