Prof. Dr. Winfried Bausback (CSU)
Von 2013 bis 2018 Staatsminister der Justiz
Bayern: Justizminister Prof. Dr. Winfried Bausback (CSU) weiß über die wochnenlange durch die Justiz an Samuel Judäa verübten Freiheitsberaubungen bescheid. Er weiß, daß Samuel Judäa entgegen der Belehrung durch die festnehmenden Beamten und entgegen der Forderung von Art. 102, Bay. Verfassung, dem Gericht nicht vorgeführt wurde.
Die Staatsanwaltschaft versuchte im nachhinein, wohl gemerkt im nachhinein, die Freiheitsberaubung mit einem nichtexistierenden Strafbefehl zu begründen. Was schon daher kontradiktorisch ist, weil damit die Belehrung, er ist umgehend dem Gericht vorzuführen, nicht eingehalten ist. Weder das Amtsgericht, die Staatsanwaltschaft, Generalstaatsanwaltschaft, noch das Justizministerium konnten diesen Strafbefehl vorlegen. Vom Justizministerium gewollt aber entgegen jeder Form der Rechsstaatlichkeit, aus reiner Wilkür getrieben, werden die an Samuel Judäa verübten Freiheitsberaubungen, die Verfassungsverstoße sind, von der Justiz weiterhin verdunkelt. Samuel Judäa wird damit ein Leben in Würde verweigert.
Um den Bayerischen Staatsminister der Justiz, Prof. Dr. Winfried Bausback, auf die rechtsextremen-rassistischen Vorgänge in seiner Behörde aufmerksam zu machen, wandte sich Samuel Judäa in Form einer öffentlichen Eingabe direkt an den Justizminister und forderte diesen auf ihm den Strafbefehl, den ihm die Staatsanwaltschaft unterstellt, aber nicht vorlegen kann, weil ein auf seinen Namen und Anschrift ausgestellten Strafbefehl nicht existiert, vorzulegen.
Zu Erinnerung, der Justizminister ist gegenüber der Staatsanwaltschaft weisungsbefugt, er braucht nur mit dem Finger Schnipsen und diese hat auszuführen.
Aber auch ein Justizminister kann nicht vorlegen lassen, was nicht existiert.
Justizminister Bausback ist dadurch persönlich in Kenntnis gesetzt, in welch massive Widersprüche sich die Staatsanwaltschaft allein mit dem Strafbefehl den sie Samuel Judäa nicht vorlegen konnte gebracht hat. Damit ist der Justizminister zusätzlich auch auf diesem Weg in Kenntnis des Justizverbrechens und zum Handeln aufgefordert.
Prof. Dr. Winfried Bausback reagierte nicht auf die öffentliche Eingabe. In vollem Wissen läßt Justizminister Prof. Dr. Winfried Bausback das Verdunkeln von der Justiz an Samuel Judäa verübten Freiheitsberaubungen zu. Er ist in Kenntnis schwersten Grundrechtsverletzungen, eines Justizverbrechens, und handelt nicht.
Der Bayerische Staatsminister der Justiz Prof. Dr. Winfried Bausback läß zu, daß Samuel Judäa weiter verfolgt wird, indem die Freiheitsberaubungen nicht verfolgt werden. Er läßt als Justizminister zu, daß Samuel Judäa, in einem fort staatlicher Folter ausgesetzt ist.
Justizminister Prof. Dr. Winfried Bausback machte damit deutlich, daß für Samuel Judäa, Artikel 1, des Grundgesetzes, und alle nachfolgenden Artikel keine Anwendung finden — es sei denn, man kann es in boshafter Absicht gegen ihn verwenden.
Alleine die Tatsache das der Justizminister nicht auf die Eingabe von Samuel Judäa reagierte, sprich Samuel Judäa keine Antwort verzeichnen durfte, ist eine Beleidigung, eine Verletzung seiner Ehre, eine brutale Herabwürdigung. Der Bayerische Staatsminister der Justiz, Prof. Dr. Winfried Bausback, verweigert Samuel Judäa jede Form des Respekts.
Bayerns Staatsminister der Justiz Prof. Dr. Winfried Bausback (CSU) zeigt gegenüber dem von der Strafjustiz zum Opfer gemachten Samuel Judäa nicht nur seine totale Mißachtung auf, er zeigt auf, wie er die von Neonazis an Samuel Judäa verübten Verbrechen in Schutz nimmt, er zeigt auf wie er rechtsextremistische-rassistische Staatsverbrechen durch Nichteingreifen aktiv in Schutz nimmt.