Horst Böhm

Amtsgerichtsdirektor, Leitender Oberstaatsanwalt und Präsident des Landgerichts

Ob Horst Böhm im Jahr 2009 in seiner Funktion als Amtsgerichtsdirektor in Straubing bei der Freiheitsberaubung von Samuel Judäa* einfluß hatte, konnte bisher weder bestätigt noch ausgeschlossen werden. Zuständig für Haftsachen (Haftgericht) in Straubing ist das Amtsgericht Straubing. Samuel Judäa wurde von der JVA Regensburg damals am zweiten Tag verladen und in die JVA Straubing deportiert.

Als Leitender Oberstaatsanwalt in Regensburg wußte Horst Böhm nachweislich spätestens seit dem Jahr 2010 von der an Samuel Judäa verübten Freiheitsberaubung bescheid. Als sich Samuel Judäa diesbezüglich im Jahr 2011 direkt schriftlich an den Leitender Oberstaatsanwalt Horst Böhm wandte, hat dieser nicht auf die Eingabe reagiert. Das ist faßbarer Ausdruck von Mißachtung, Demütigung und Verachtung gegenüber Samuel Judäa.

Reagiert hat Leitender Oberstaatsanwalt Horst Böhm erst später und nicht auf oben genannte Eingabe. Als Samuel Judäa eine Oberstaatsanwältin aufforderte ihm den Strafbefehl vorzulegen, mit dem diese die von der Justiz an ihm verübte Freiheitsberaubung im nachhinein verdunkeln versuchte, meldete sich Leitender Oberstaatsanwalt Horst Böhm gewalttätig zu Wort. LOStA Böhm bekennt sich dabei als Neonazi. Er griff Samuel Judäa im vollem Wissen was er tut in Würde und Persönlichkeit aufs Unsagbare frontal an. Demütigungen als Machtinstrument. Um es bildlich darzustellen, hätte LOStA Böhm Samuel Judäa gezwungen Schweineblut vom Boden aufzulecken, es wäre nicht im Ansatz so brutal und nachhaltig gewesen. Er übt rohe Gewalt aus und erklärt mit seinem Handeln weiterhin zerstörerische Gewalt gegen ihn auszuüben.
Oberstaatsanwältin Ulrike Klein hat ein Problem, es existiert kein auf seinen Namen und Anschrift ausgefertigten Strafbefehl, aber Samuel Judäa will was sie ihm unterstellt vorgelegt haben. Leitender Oberstaatsanwalt Horst Böhm weiß, daß ein auf Samuel Judäas Namen und Anschrift ausgestellter Strafbefehl nicht existiert. Die Staatsanwaltschaft konnte daher ein Strafbefehl nicht vorlegen.
Böhm weiß von den wiederholt durch die Justiz an Samuel Judäa verübten Freiheitsberaubungen. Er weiß, daß Samuel Judäa jedes Mal nach der Festnahme belehrt wurde, die JVA hat ihn unverzüglich dem Gericht vorzuführen, das ihn zu vernehmen und über eine weitere Freiheitsentziehung zu entscheiden hat. Samuel Judäa wurde aber nie dem Gericht vorgeführt, man hielt ihn dennoch Wochen fest. Wochen ohne jede Begründung. Leitender Oberstaatsanwalt Horst Böhm kennt Art. 102 BayVerf, er weiß, Samuel Judäa wurde jeweils nach der Festnahme diesem Grundrechtsartikel entsprechend belehrt, er ist umgehend dem Gericht vorzuführen ..., Horst Bohm weiß, in Sache wurde gegen diesen Grundrechtsartikel verstoßen, denn Samuel Judäa wurde dem Gericht nicht vorgeführt. Böhm weiß, daß er die an Samuel Judäa verübte Freiheitsberaubung aufgrund des Legalitätsprinzips von Amtes wegen zwingend verfolgen muß, aber er kommt dem nicht nach, er kommt dem wider besseres Wissen, sehenden Auges nicht nach. Justizwillkür in reinster Form. Leitender Oberstaatsanwalt Horst Böhm kann sich dies erlauben weil er weiß, daß Samuel Judäa aufgrund der Vernichtungsfreiheitsberaubungen derart geschwächt ist, daß er dauerhaft nicht in der Lage sein wird sich adäquat zu wehren. Er kann sich dies erlauben, weil er das Justizministerium hinter sich weiß und deren Interessen vertritt. Weil er sich auf den bei der Strafjustiz herrschenden Korpsgeist verlassen kann, wo jeder ohne Anleitung weiß was er/sie zu tun hat.

Horst Böhm wird im Jahr 2013 Präsident des Landgerichts Regensburg. Solch Verhalten mußte belohnt werden.

Als Präsident des Landgerichts Regensburg hetzt Horst Böhm um sein Verhalten, das was er an Samuel Judäa verbrochen, zu verdunkeln, ihn weiter empfindlich zu schädigen, wiederholt die Staatsanwaltschaft auf Samuel Judäa. Die meisten Menschen lernen es schon in frühester Kindheit, wenn man im Sandkasten Mal gerauft hat, was man nicht tut, wenn jemand am Boden liegt, man tritt nicht nach. Das gilt für normale Menschen, aber offensichtlich nicht für Horst Böhm, dieser tritt immer weiter zu.

Verfassung des Freistaates Bayern, Bayerische Verfassung.
Verfassung des Freistaates Bayern, Bayerische Verfassung, BV, BayVerf, Verf BY. Landesverfassung
Bayerische Verfassung, Artikel 102:

(1) Die Freiheit der Person ist unverletzlich.
 
(2) 1Jeder von der öffentlichen Gewalt Festgenommene ist spätestens am Tage nach der Festnahme dem zuständigen Richter vorzuführen. 2Dieser hat dem Festgenommenen mitzuteilen, von welcher Behörde und aus welchen Gründen die Festnahme verfügt worden ist, und ihm Gelegenheit zu geben, Einwendungen gegen die Festnahme zu erheben. 3Er hat gegen den Festgenommenen entweder Haftbefehl zu erlassen oder ihn unverzüglich in Freiheit zu setzen.