Horst Böhm
Amtsgerichtsdirektor, Leitender Oberstaatsanwalt und Präsident des Landgerichts
Ob Horst Böhm im Jahr 2009 in seiner Funktion als Amtsgerichtsdirektor in Straubing bei der Freiheitsberaubung von Samuel Judäa* Einfluß hatte, konnte bisher weder bestätigt noch ausgeschlossen werden. Zuständig für Haftsachen (Haftgericht) in Straubing ist das Amtsgericht Straubing. Samuel Judäa wurde von der JVA Regensburg am zweiten Tag nach seiner Festnahme verladen und in die JVA Straubing deportiert.
Als Leitender Oberstaatsanwalt in Regensburg wußte Horst Böhm nachweislich spätestens seit dem Jahr 2010 von der durch die Justiz verübten Freiheitsberaubung an Samuel Judäa. Samuel Judäa wird von dieser aufgrund seines Glaubens religiös-politisch verfolgt. Als sich Samuel Judäa im Jahr 2011 direkt schriftlich an ihn wandte, reagierte Böhm nicht auf die Eingabe. Dies ist Ausdruck von Mißachtung, Demütigung und Verachtung gegenüber Samuel Judäa.
Böhm reagierte erst später, jedoch nicht auf die oben genannte Eingabe. Er stellte sich von Anfang an über Verfassung und Grundgesetz. Eine Oberstaatsanwältin wollte die von der Justiz verübten Freiheitsberaubungen mit einem nicht existierenden Strafbefehl im Nachhinein rechtfertigen (verdunkeln). Daraufhin forderte Samuel Judäa diese auf, ihm den Strafbefehl vorzulegen, was sie in Bedrängnis brachte. Nun meldete sich Leitender Oberstaatsanwalt Horst Böhm gewalttätig zu Wort. Er bekannte sich dabei als Neonazi und griff Samuel Judäa in vollem Wissen um die Konsequenzen frontal an. Demütigungen wurden als Machtinstrument eingesetzt. Um es bildlich darzustellen: Hätte Hörst Böhm Samuel Judäa gezwungen, Schweineblut vom Boden aufzulecken, wäre dies nicht im Ansatz so brutal und nachhaltig gewesen. Er übte rohe Gewalt aus und erklärte, weiterhin zerstörerische Gewalt gegen ihn auszuüben.
Oberstaatsanwältin Ulrike Klein hat ein Problem: Es existiert kein auf Judäas Namen und Anschrift ausgefertigter Strafbefehl, aber Samuel Judäa verlangte von ihr, daß sie ihm vorlegt, was sie ihm Unterstellt. Böhm weiß, daß ein solcher Strafbefehl nicht existiert, und die Staatsanwaltschaft konnte daher keinen vorlegen.
Böhm ist sich der wiederholt an Samuel Judäa verübten Freiheitsberaubungen bewußt. Er weiß, daß Samuel Judäa nach jeder Festnahme belehrt wurde, daß die JVA ihn unverzüglich dem Gericht vorzuführen hat. Judäa wurde jedoch nie dem Gericht vorgeführt und wochenlang ohne Begründung festgehalten. LOStA Horst Böhm kennt Art. 102 BayVerf und weiß, daß u. a. gegen diesen Grundrechtsartikel verstoßen wurde. Dennoch verfolgt er die Freiheitsberaubung nicht, obwohl er es aufgrund des Legalitätsprinzips tun muß. Böhm weiß, daß er die an Samuel Judäa verübte Freiheitsberaubung von Amts wegen verfolgen muß, aber er kommt dem wider besseres Wissen, sehenden Auges, nicht nach. Justizwillkür in reinster Form. Böhm kann sich dies erlauben, weil er weiß, daß Samuel Judäa aufgrund der wiederholten Vernichtungsfreiheitsberaubungen so geschwächt ist, daß er dauerhaft nicht in der Lage sein wird, sich adäquat zu wehren. Er kann sich dies erlauben, weil er das Justizministerium hinter sich weiß und deren Interessen vertritt. Weil er sich auf den bei der Strafjustiz herrschenden Korpsgeist verlassen kann, wo jede/r ohne Anleitung weiß, was zu tun ist.
Im Jahr 2013 wird Horst Böhm Präsident des Landgerichts Regensburg. Solch Verhalten mußte belohnt werden.
Als Präsident des Landgerichts Regensburg hetzt Böhm weiterhin gegen Samuel Judäa, um sein eigenes Verhalten zu verdunkeln und Judäa weiter zu schädigen. Die meisten Menschen lernen schon in frühester Kindheit, daß man nicht nachtritt, wenn jemand am Boden liegt. Aber offensichtlich gilt das nicht für Horst Böhm, der immer weiter zuschlägt.
Horst Böhm hatte leichtes Spiel, er ist spätestens seit dem Jahr 2010 in Kenntnis, daß sich Samuel Judäa aufgrund der physischen und psychischen Folgen der Freiheitsberaubungen nicht adäquat wehren kann. Die wiederholten Freiheitsberaubungen haben ihn so schwer geschädigt, daß er keine Chance hat, sich auf rechtlichem Weg zu verteidigen. Selbst wenn er sich gesundheitlich erholen sollte, arbeiten die Gerichte für die Staatsanwaltschaft und das Justizministerium. Um so brutaler wirken Böhms Schläge gegen ihn.
Samuel Judäa ist aufgrund der Tatsache, daß die an ihm begangenen Freiheitsberaubungen nicht verfolgt werden und daß er nicht rehabilitiert wird, Dauerstreß folglich Folter ausgesetzt. – Es ist eine fortlaufende Verletzung seiner Würde und Persönlichkeit. Es verhindert, dass er seinen Glauben leben kann. Es verhindert die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit und zerstört fortgesetzt sein Leben sowie seine körperliche Unversehrtheit. – Einem physischen und psychischen Zersetzungsprozeß, in dem der ganze Mensch nur noch in einer Art Notprogramm existiert. Es sind alte Foltermethoden. Man hat Kenntnis und ist sich bewußt, wie sehr Samuel Judäa unter dieser Verfolgung leidet. Die exzessive Brutalität und Willkür der Verantwortlichen wird dadurch um so deutlicher. Es handelt sich um Folter, die den Menschen Samuel Judäa zermürbt und ihn auf Dauer tötet. Es ist eine staatliche Hinrichtung in Zeitlupe.