Oberstaatsanwältin Ulrike Klein

Verdunkelung von Freiheitsberaubung und die Folgen

Während Sie das hier lesen, wird von der bayerischen Justiz der Mensch Samuel Judäa kaltblütig gefoltert.

Oberstaatsanwältin Ulrike Klein setzt sich in Angelegenheit mit direkter Absicht über unsere freiheitliche demokratische Grundordnung. Sie verdunkelt sehenden Auges durch die von der Justiz an Samuel Judäa verübten Freiheitsberaubungen. Die Folgen für den von der Justiz verfolgten Samuel Judäa ist bis heute anhaltende Folter. Einer Folter, die ihn langsam zerreibt, eine Folter, die ihm ein Leben in Würde und Freiheit vereitelt, einer Folter die tötet.

Zur Erinnerung: Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt. Art. 1 GG.

Im Jahr 2011 erfuhr Oberstaatsanwältin Ulrike Klein von den zwei durch die Justiz an Samuel Judäa verübten Freiheitsberaubungen. Sie hat sich entschieden, diese Freiheitsberaubungen rechtswidrig zu verdunkeln. Die Justizministerin ist davon in Kenntnis, aber von dieser ist bekannt, daß sie Justizverbrechen vor laufender Kamera leugnet. Ob Oberstaatsanwältin Ulrike Klein schon zuvor von diesen Freiheitsberaubungen Kenntnis hatte, ist bisher nicht bekannt.
Samuel Judäa wurde zweimal im Auftrag von Neonazis der Staatsanwaltschaft Regensburg die ihn aufgrund seines Glaubens religiös-politisch verfolgen festgenommen. Beide Male nach der Festnahme wurde er von den Beamten die ihn festnahmen dem Artikel 102 der Verfassung des Freistaates Bayern entsprechend belehrt, er ist unverzüglich, spätestens aber am Tag nach der Festnahme, dem Gericht vorzuführen, das ihn zu vernehmen und über eine weitere Freiheitsentziehung zu entscheiden hat. Was nach der Belehrung jeweils folgte, sprengte beide Male erneut jede Rechtsstaatlichkeit. Man hielt Samuel Judäa beide Male über Wochen verfassungsverstoßend fest, sprich ohne dem Gericht vorgeführt zu werden. Freiheitsberaubung. Er wurde nicht wie belehrt und wie die Verfassung es fordert dem Gericht vorgeführt. So bekam er auch keine Begründung, weshalb man ihn festhält. Es wurde dafür gesorgt, daß er keine Fragen stellen, nicht um Hilfe rufen, kein Anwalt oder Anwältin hinzuziehen kann. Man hielt ihn in seinem prekären Gesundheitszustand unter widrigsten Bedingungen über Wochen fest, in Vernichtungsfreiheitsberaubung, erlebt als Folter. Die Folgen sind schwere gesundheitliche Beeinträchtigungen, er ist traumatisiert. Sein Leben wurde in allen Bereichen brutal nachhaltig zerstört. Die Teilhabe am öffentlichen Leben ist ihm seither verwehrt.

Wie erfuhr Oberstaatsanwältin Ulrike Klein im Jahr 2011 von diesen von der Justiz verübten Freiheitsberaubungen. Samuel Judäa wandte sich hilfesuchend an die zwei Polizeihauptmeister, die ihn im Jahr 2010 festnahmen und belehrten. Denn die haben ihm versprochen, er könne sich an sie wenden, wenn die JVA der Belehrung, der sie verpflichtet ist, nicht nachkommt. Zu diesem wiederholten Versprechen kam es, weil Samuel Judäa aufgrund der Erfahrungen ein Jahr zuvor den Polizeihauptmeister nicht glaubte, denn schon damals wurde er mit der Belehrung, er ist umgehend dem Gericht vorzuführen ... aber dann von der JVA dem Gericht nicht vorgeführt, über Wochen verfassungsverstoßend festgehalten worden. Samuel Judäa bekam nicht wie erwartet von den zwei Polizeihauptmeistern, die er hilfesuchend anschrieb, Antwort, sondern von Oberstaatsanwältin Ulrike Klein. Diese war damit in Kenntnis der zwei an Samuel Judäa verübten Freiheitsberaubungen, die sie von Amts wegen zu Verfolgen verpflichtet ist – was sie aber nicht tat. Sie verweigerte ihm wie bei der Staatsanwaltschaft Regensburg üblich, rechtliches Gehör.

Oberstaatsanwältin Ulrike Klein entschied sich gegen die Verfassung, gegen das Grundgesetz, damit gegen unsere freiheitliche demokratische Grundordnung, und verfolgte die Freiheitsberaubungen nicht, sie machte sich daran diese zu verdunkeln. Sie zeigt sich dabei mit einer Bestimmtheit die das seine Sucht.

Obwohl Oberstaatsanwältin Ulrike Klein weiß, daß Samuel Judäa seit dem Jahr 2003 an seiner jetzigen Anschrift wohnt, es keinen Strafbefehl adressiert auf seinen Namen und Anschrift gibt, schreibt sie, es sei alles mit rechten Dingen zugegangen, er sei aufgrund eines Strafbefehls inhaftiert worden. Das widerspricht diametral den Belehrungen der Beamten nach seiner Festnahmen, und von dieser Belehrung hat sie Kenntnis. Der Strafbefehl, den Oberstaatsanwältin Ulrike Klein ihm in vorsätzlicher Absicht unterzuschieben versuchte, konnte sie Samuel Judäa auf Verlang nicht vorlegen, weil es wie oben erwähnt einen auf seinen Namen und Anschrift ausgestellten Strafbefehl schlicht nicht gibt.
Weder Amtsgericht, Staatsanwaltschaft, Generalstaatsanwaltschaft, Justizministerium noch Justizminster/in konnten ihm ein Strafbefehl vorlegen.

Durch Oberstaatsanwältin Ulrike Kleins Handeln ist Samuel Judäa erneut unendliches Leid zugefügt.

Oberstaatsanwältin Ulrike Klein kann sich darauf verlassen, daß Samuel Judäa aufgrund der Folgen der Freiheitsberaubungen dauerhaft derart geschwächt ist, daß er nicht in der Lage ist, auf dem zermürbenden Rechtsweg gegen diese an ihm bereits verübten und folgende Justizverbrechen anzugehen – Oberstaatsanwältin Ulrike Klein nutzt dieses Wissen wie alle ihrer Kolleginnen und Kollegen hemmungslos aus.

Oberstaatsanwältin Ulrike Klein ist von den an Samuel Judäa durch die Justiz verübten Freiheitsberaubungen in Kenntnis, das Legalitätsprinzip verpflichtet sie von Amts wegen einzuschreiten und diese Grundrechtsverstoße/ Verfassungsverstoße, was diese Freiheitsberaubungen sind, zu verfolgen beziehungsweise sicherzustellen, daß sie verfolgt werden. Aber sie entscheidet sich ohne Not dagegen und stellte sich in direkter Absicht feindlich über die Verfassung, über das Grundgesetz, über unsere freiheitliche demokratische Grundordnung.

Solche nicht verfolgten Freiheitsberaubungen bedeutet für Betroffene eine fortlaufende Verfolgung, für Samuel Judäa bedeutet es dies ganz gewiß. Man weiß bei der Staatsanwaltschaft wie sehr er unter dieser Situation leidet, wie brutal es seine Körper angreift. Samuel Judäa ist, weil die Freiheitsberaubungen nicht verfolgt, er nicht rehabilitiert wird, Dauerstreß ausgesetzt. Ein physischer und psychischer Zersetzungsprozeß, der ganze Mensch existiert nur noch in einer Art Notprogramm. Und das weiß man von Seiten der Justiz, das weiß auch Oberstaatsanwältin Ulrike Klein. Es sind alte Foltermethoden. Inzwischen gibt es sogar Studien die Aufzeigen, welchem unverantwortlichen Druck von der Justiz verfolge ausgesetzt sind – es wird hier bewußt nicht der Begriff Justizopfer verwendet, denn er ist verfolgter. Man weiß was es mit einem Menschen macht der solcher Häme und Dauerstreß ausgesetzt ist. Um so deutlicher wird die exzessive Brutalität und Willkür der dafür Hauptverantwortlichen, die letztlich im Justizministerium sitzen und dafür sorgen, daß die Folter aufrechterhalten bleibt. Faschismus ist bei der Staatsanwaltschaft Regensburg, der Generalstaatsanwaltschaft wie dem Justizministerium tief verankert.
Es ist eine ununterbrochen tagtägliche Verletzung der Menschenwürde und der Persönlichkeit von Samuel Judäa. Diese von der Strafverfolgung gewollten Verletzungen verhindern, daß er seinen Glauben leben kann, die Verletzungen verhindern die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit, sie zerstören sein Leben und körperliche Unversehrtheit.
Ihm wird eiskalt vom Grundgesetz zugesicherten Grundrechte verweigert, weil Willkürakt, Rechtsbeugung, Strafvereitelung im Amt usw. durch die Justiz, von der Justiz verdunkelt wird. Weil in dieser Justiz niemand für die freiheitliche demokratische Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes eintritt und die an Samuel Judäa geübten Justizverbrechen die Staatsverbrechen sind verfolgt, niemand dafür sorgt, daß er rehabilitiert wird. Man rechnet offensichtlich damit, daß die Folter ihn tötet, damit sich die Sache für die Feinde unserer freiheitlichen demokratischen Grundordnung im Staatsdienst erledigt.

Das hier vorliegende Justizverbrechen in Form eines Staatsverbrechens ist eines der größten seit Inkrafttreten der heutigen Verfassung des Freistaates Bayern. Dies weil es schon so lange andauert, weil so viele Menschen daran beteiligt sind, davon wissen. Sie alle eint der Haß und ihrer Verachtung gegenüber unsere freiheitlich demokratische Grundordnung, über diese sie sich stellen, um das Staatsverbrechen am Leben zu erhalten.

Oberstaatsanwältin Ulrike Klein hat im Jahr 2011 in Angelegenheit entschieden ihre Interessen, die ihrer Kolleg:innen und Vorgesetzten über das unserer freiheitlichen demokratischen Grundordnung zu stellen und hält bis heute verfassungsfeindlich daran fest.

Bayerische Verfassung, Artikel 102:

(1) Die Freiheit der Person ist unverletzlich.
(2) 1Jeder von der öffentlichen Gewalt Festgenommene ist spätestens am Tage nach der Festnahme dem zuständigen Richter vorzuführen. 2Dieser hat dem Festgenommenen mitzuteilen, von welcher Behörde und aus welchen Gründen die Festnahme verfügt worden ist, und ihm Gelegenheit zu geben, Einwendungen gegen die Festnahme zu erheben. 3Er hat gegen den Festgenommenen entweder Haftbefehl zu erlassen oder ihn unverzüglich in Freiheit zu setzen.

Es besteht öffentliches Interesse, wenn angehörige der Justiz so Handeln.