Justizvollzugsanstalt (JVA) Bayern Folter Freiheitsberaubung
Es handelt sich zweifellos um Folter, wenn ein Mensch ohne Rechtsgrundlage in einer Justizvollzugsanstalt (JVA) seiner Freiheit beraubt wird, völlig isoliert von der Außenwelt, ohne die Möglichkeit, mit der Außenwelt zu kommunizieren, um Hilfe zu rufen oder einen Anwalt:in zu kontaktieren – entrechtet, zum Schweigen gezwungen und der Willkür der Behörden ausgeliefert. Wenn ein solch eklatanter Verfassungsverstoß wiederholt wird, wie im Fall von Samuel Judäa, gibt es dafür keine Rechtfertigung – es ist pure staatliche Willkür gegen Wehrlose.
In beide Male wurde Samuel Judäa nach der Festnahme im Auftrag von Neonazis der Staatsanwaltschaft, von den Beamten mit der Belehrung in die Justizvollzugsanstalt überstellt, daß er unverzüglich dem Haftgericht vorzuführen ist, das über einen Freiheitsentzug zu entscheiden hat. Diese grundlegende verfassungsrechtliche Verpflichtung (Art. 102 BayVerf), mit der Samuel Judäa belehrt wurde, wurde jedoch beide Male ignoriert. Statt ihn unverzüglich dem Gericht vorzuführen, wurde er willkürlich und ohne jede rechtliche Begründung wochenlang festgehalten – ein eklatanter Rechtsbruch und eine grobe Grundrechtsverletzung. Besonders verheerend: Sein ohnehin kritischer Gesundheitszustand, der eine Gefängnishaft nicht aushält, wurde ignoriert, was die Vernichtungsfreiheitsberaubung noch unmenschlicher machte.
Während der ersten Freiheitsberaubung war er über die Hälfte der Zeit vom Tageslicht abgeschnitten, da die Fenster der Zelle von außen mit Brettern verdunkelt wurden.
Die Skrupellosigkeit des Anstaltsleiters Matthias Konopka zeigt sich noch eindrücklich in der Wiederholung seines Handelns. Nach 2009 wurde Samuel Judäa auch 2010 wieder ohne richterlichen Beschluß festgehalten – unfaßbar, wie sich der Anstaltsleiter hemmungslos über die Verfassung stellt. Es sind Gefälligkeiten gegenüber der Staatsanwaltschaft, auf die er sich im Gegenzug hundertprozentig verlassen kann, überhaupt auf ein Netzwerk, das solche Verbrechen schützt – ein Netzwerk, das von der Staatsanwaltschaft über die Gerichte bis zum Justizministerium und der Ministerin selbst reicht.
Von der JVA-Straubing wird nicht nur Recht gebrochen, sondern Menschen wie Samuel Judäa werden systematisch zerstört. Samuel Judäa hat am eigenen Leib erfahren, daß diese Justizvollzugsanstalt ein vollkommen rechtsfreier Raum ist – ein Ort der Mißhandlung, an dem Würde, Menschlichkeit und Recht nichts zählen. Er wurde schon aus der ersten Freiheitsberaubung als seelisch und körperlich gebrochener Mensch entlassen. Man hat ihn fertiggemacht.
Diese Justizvollzugsanstalten zeigt sich als kein Instrument des Rechtsstaates, sondern ein schwarzes Loch der Willkür, in dem das Gesetz nur noch eine Farce ist. Hier herrscht nicht Recht, sondern Brutalität – geschützt, gedeckt und gefördert von denen, die eigentlich die Rechte der Menschen schützen sollten.
Eine staatliche Freiheitsberaubung endet nicht mit der Freilassung, sondern wirkt fort, solange die betroffene Person nicht rehabilitiert ist. Betroffene sind bei der Entlassung oft gebrochene Menschen, die sich – wie Samuel Judäa – nie mehr erholen. Ohne Anerkennung des erlittenen Unrechts und ohne eine Verurteilung der Verantwortlichen bleibt ihnen jede Aussicht auf Gerechtigkeit und Wiedergutmachung verwehrt. Viele verbringen Jahre in sozialer Isolation, wirtschaftlicher Perspektivlosigkeit und psychischem Leid, während ihr Schicksal sträflich ignoriert wird. Solange der Staat für die Freiheitsberaubung nicht zur Rechenschaft gezogen wird, geht die Verfolgung weiter – so auch die von Samuel Judäa.
Politisch gewollt, allen voran von der CSU, die auch den Justizminister:in (Dr. Merk, Prof. Dr. Bausback, Eisenreich) und den Ministerpräsidenten (Seehofer, Dr. Söder) stellt. Gefolgt von den Freie Wähler, und wie sich die im Parlement vertretenen alle nennen. Ein Staatsverbrechen, eines der größten in Bayern der Nachkriegsgeschichte, weil so viele Instanzen so lange schon involviert sind, davon Kenntnis haben, die Freiheitsberaubungen bis heute nicht verfolgt werden und Samuel Judäa keine Rehabilitierung erfährt. Es wie immer wird verschleiert, verdunkelt, zensiert und gelogen, was das Zeug hält.
Nachtrag 2025: 2024 wurden Foltervorfälle in der JVA Augsburg-Gablingen öffentlich – doch statt Konsequenzen herrschen Abwehr und Vertuschung, ein klares Zeichen der Mißachtung der Menschenrechte. Täter sind beauftragt aufzuklären. Gablingen ist nur einer von vielen Fällen. Lieber brechen Ministerpräsident:innen und Minister:innen ihren Amtseid, als die Grundrechte wirklich für alle zu garantieren.
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