Organisierte Kriminalität, Organisiertes Verbrechen oder auch Bandenkriminalität genannt, ohne hierarchischer Aufbau

Ich habe den Verdacht, daß sich alle Terrorismen, egal, ob die deutsche RAF, die italienischen Brigate Rosse, die Franzosen, Iren, Spanier oder Araber, in ihrer Menschenverachtung wenig nehmen. Sie werden übertroffen von bestimmten Formen von Staatsterrorismus.

Helmut Schmidt. 5. Bundeskanzler der Bundesrepublik Deutschland

Recht auf ein faires Verfahren nicht zugestanden

Wenn Grundrechte für die Judikative beliebig sind

Nachdem Richter Dr. Ronald Moosburner am Amtsgericht Regensburg 2017 in der Hauptverhandlung sein Beschluß verkündet hatte, ohne ihn zu begründen, fragte er Samuel Judäa, ob dieser es akzeptiere. Samuel Judäa, der stumm ist und über ein Schreibgerät kommuniziert, antwortete: „Sie wissen genau, daß ich aufgrund meiner Gesundheit und Finanzen nicht in der Lage bin, dagegen anzugehen.“ Der Richter fragte daraufhin, welches von beiden an erster Stelle stehe. Judäa antwortete: Das Erstgenannte.
Sichtbar sich am Leid Samuel Judäas weidend und mit sich selbst hochzufrieden zeigend, beendete der Richter daraufhin die Verhandlung.

Die Ausnutzung einer Behinderung, um Ziele durchzusetzen, ist diskriminierend und verwerflich, insbesondere wenn solche Diskriminierungen von staatlichen Institutionen ausgehen. Auch hier eine Delegitimierung der Verfassung.

Eine schriftliche Begründung erhielt Judäa nie. Das Gericht zielte einzig darauf ab, ihn mit Strafe einzuschüchtern, um ihn noch tiefer in seiner Würde zu verletzen und zum Schweigen zu bringen.

Die Anzeige, die zum Verfahren führte, wurde vom Präsidenten des Landgerichts Regensburg angestoßen. Dieser hatte bereits in der Vergangenheit erklärt, daß er darauf abzielte, Judäa weiterhin möglichst großen Schaden zuzufügen. Die Anklage der Staatsanwaltschaft gegen Judäa, die ihn der Beleidigung beschuldigte, beruhte auf Äußerungen, die in Wirklichkeit Hilfeschreie, nachvollziehbare Gefühle eines Verzweifelten sind – eines Menschen, der sich in einer Notlage befindet und um sein Überleben kämpft. Es ist bekannt, daß Judäa seit Jahren von allen Instanzen rechtliches Gehör verweigert wird und das Gericht nur durch Ignorieren der Tatsachen und Verweigerung des rechtlichen Gehörs verurteilen konnte.

Es ist für Unbeteiligte wichtig zu wissen, daß die Beleidigungen, deren Judäa beschuldigt wird, sich nicht gegen Privatpersonen, sondern gegen Instanzen innerhalb der Justiz richten. Diese Instanzen verschleiern die Freiheitsberaubungen, die Judäa durch die Justiz erlitten hat. Diese Verschleierung und die damit verbundene ausbleibende Rehabilitierung führen zwangsläufig dazu, daß Judäa unter ständiger Verfolgung steht – eine Form der Folter, der er ausgesetzt ist. Es handelt sich um Instanzen, die ihm entschlossen ein Leben in Würde verweigern.

Zur Erinnerung:
Neonazis der Staatsanwaltschaft Regensburg greifen immer und immer wieder auf brutalste Art und Weise Samuel Judäa in seiner Würde und seiner Persönlichkeit an, es muß zwingend von einer regelrechten Hetze gesprochen werden – sie verfolgen ihn aufgrund seines Glaubens religiös-politisch.
Im Rahmen dieser religiös-politischen Verfolgung wurde er zweimal, einmal im Jahr 2009 und einmal im Jahr 2010, im Auftrag dieser Staatsanwaltschaft festgenommen. Die ihn festnehmenden Beamten belehrten ihn jeweils nach der Festnahme, man bringe ihn nun in die Justizvollzugsanstalt (JVA): diese hat ihn unverzüglich, spätestens aber am Tag nach der Festnahme, dem Gericht vorzuführen, das ihn zu vernehmen und über eine weitere Freiheitsentziehung zu entscheiden hat. Was dann jeweils folgte, sprengt erneut jede Rechtsstaatlichkeit, Samuel Judäa wurde beide Male nicht wie er belehrt und wie es Art. 102 der Verfassung des Freistaates Bayern fordert dem Gericht vorgeführt. Man hielt Samuel Judäa beide Male über Wochen verfassungsverstoßend fest. In seinem Gesundheitszustand unter widrigsten Bedingungen, in Vernichtungsfreiheitsberaubung, erlebt als Folter. Er wurde nicht wie verpflichtet und belehrt dem Haftgericht vorgeführt und erhielt so auch keine Begründung weshalb man ihm die Freiheit raubt (Freiheitsberaubung).
Die Strafverfolgung ist von Amtswegen verpflichtet Offizialdelikte zu verfolgen, kommt dem aber hier mit direkten Vorsatz nicht nach. Freiheitsberaubung ist ein Offizialdelikt, Folter auch. Man weiß nicht nur bei der Staatsanwaltschaft, die bei seiner Zerreibung ganze Arbeit geleistet, daß Samuel Judäa seit der ersten Freiheitsberaubung im Jahre 2009 dauerhaft derart geschwächt ist, daß er nicht in der Lage ist, auf dem zermürbenden Rechtsweg gegen diese an ihm fortgesetzten Justizverbrechen anzugehen – die Strafverfolgung nutzt dies hemmungslos aus. Ein fortdauerndes Justizverbrechen, weil u. a. diese Freiheitsberaubungen bis heute von allen Instanzen vorsätzlich verdunkelt werden, Samuel Judäa wird dadurch jeden Tag aufs Neue entwürdigt, in seiner körperlichen Gesundheit in seiner Persönlichkeit verletzt. Wer hier nicht von Folter spricht, leugnet ihre Wirkung. Es handelt sich um Folter, die den Menschen Samuel Judäa aufreibt und ihn auf Dauer tötet. Es ist nichts Geringeres als eine staatliche Hinrichtung in Zeitlupe.
Diese Strafjustiz zeigt sich positioniert als Erzfeind unserer freiheitlichen demokratischen Grundordnung, politisch motiviert und politisch gewollt! Tief im Faschismus verankert.

Samuel Judäa ist, als die Staatsanwaltschaft begann, ihn aufgrund seines Glaubens religiös-politisch brutal zu verfolgen, ein „unbescholtener Bürger“.

Der Kriminalhauptkommissar, der von der Staatsanwaltschaft beauftragt wurde, den Fall zu untersuchen, ist befangen. Er handelte wiederholt absichtlich zu dessen Nachteil. Ermittelt ergebnisorientiert. Seit Jahren wußte er von den an Samuel Judäa durch den Staat verübten Freiheitsberaubungen, verfolgte diese jedoch nicht, obwohl es seine Pflicht von Amts wegen ist. Er wußte von den Belehrungen Judäas durch seine Kollegen, die den Freiheitsberaubungen vorangingen.
Richter Dr. Ronald Moosburner war sich dieser Strafvereitelungen im Amt, der Rechtsbeugungen bewußt, entschied sich jedoch, diese zu ignorieren. Seine Vorgehensweise zeigt, daß er gezielt bestimmte Ziele verfolgte, die mit den Grundsätzen der Rechtsprechung nicht vereinbar sind.

Die Staatsanwaltschaft unterschlug entlastende Beweise, obwohl sie nach § 160 Abs. 2 StPO verpflichtet war, diese zu erheben. Das Gericht ließ sich bewußt täuschen oder nahm die Täuschung billigend in Kauf, um dem bereits vor der Verhandlung festgelegten Urteil gerecht zu werden. Es ist bekannt, daß die Staatsanwaltschaft Judäa konsequent das rechtliche Gehör verweigerte, um die durch sie selbst begangenen Freiheitsberaubungen zu verschleiern und die daraus resultierende fortlaufende Folter aufrechtzuerhalten. Der sogenannte Korpsgeist, eine Form der Vetternwirtschaft innerhalb der Justiz, führte dazu, daß Staatsanwaltschaft und Gericht zusammenarbeiteten, um die von Anfang an beabsichtigte Verurteilung sicherzustellen.

Waffengleichheit ist zu keinem Zeitpunkt gegeben. Der Richter wurde im Vorfeld der Verhandlung schriftlich darüber informiert, daß Judäa in der Verhandlung nicht verteidigt ist. Diese Tatsache kam dem Richter ebenso wie der Staatsanwaltschaft gelegen, um ihre Ziele zu erreichen; wäre dem nicht so gewesen, hätten sie dafür gesorgt, daß er eine Verteidigung im Sinne des Wortes erhält. In derselben Eingabe wurde das Gericht darüber informiert, daß Judäa aufgrund seines gesundheitlichen Zustands und der Belastung durch den Weg zur Hauptverhandlung mit hoher Wahrscheinlichkeit unter extremen Schmerzen stehen würde. Während der Verhandlung wies Judäa den Richter mehrfach darauf hin, daß die körperlichen Schmerzen ihn zermürbten und kaum auszuhalten seien – doch der Richter ignorierte diese Hinweise vollständig.

§ 155a StGB (Täter-Opfer-Ausgleich):

Es ist nicht ersichtlich, daß die Staatsanwaltschaft oder das Gericht in Erwägung zogen, § 155a StGB anzuwenden. Dies stellt einen erheblichen, irreparablen Fehler dar. Mit der Anwendung von § 155a wäre es nicht möglich gewesen, Samuel Judäa wie beabsichtigt weiter zu schwächen, seine Würde zu verletzen, ihn einzuschüchtern und zum Schweigen zu bringen. Zudem wäre es erforderlich gewesen, die angeblichen Opfer darüber zu informieren, daß die Staatsanwaltschaft von einer Beleidigung ausgeht.

Samuel Judäa hatte nicht nur den Wunsch nach einem Täter-Opfer-Ausgleich, sondern betrachtete ein solches Verfahren als die einzig angemessene Vorgehensweise. Er hätte den Personen im Staatsdienst, die durch ihr Verhalten Haß und Verachtung gegen ihn zeigten und die durch Justiz an ihm begangenen Freiheitsberaubungen verschleiern, gegenübertreten und ihnen die Frage stellen können: Warum handelt ihr so? Diese Personen hätten ihm direkt ins Gesicht sehen und erkennen müssen, welchem Schmerz und Leid er durch ihr Handeln ausgesetzt ist, indem sie ihm seit Jahren ein Leben in Würde und Freiheit verweigern.

Die Hauptverhandlung war eine Farce. Der Richter trat mit voreingenommener Haltung auf; sein Urteil stand im Wesentlichen bereits lange vor der Verhandlung fest, wie durch ein vorliegendes Schreiben belegt ist. Ein geladener Zeuge wurde nicht aufgerufen. Während der Verhandlung positionierte sich der Richter unverkennbar als Kläger und verschloß sich seiner Pflicht, rechtliches Gehör zu gewähren, indem er sich auf seine vorgefaßte Meinung stützte. Dadurch konnte er die Freiheitsberaubungen, die fortlaufende Folter und den Hilferuf von Judäa ausblenden. Besonders auffällig griff der Richter einen Punkt aus dem Belastungsbeweis der Anschuldigung heraus, auf den Judäa in seinem Hilfeschrei eingegangen war, und konfrontierte ihn mehrfach erzürnt damit. Es wurde schnell deutlich, daß der Richter entschlossen war, Judäa für diese Aussage nicht ungestraft zu lassen, da Judäa in seinem Hilferuf die Klassenjustiz anprangerte.
Der Beschuldigte Samuel Judäa war, wie bereits erwähnt, nicht verteidigt und aufgrund extremer körperlicher Schmerzen, die es ihm unmöglich machten, komplexen Gedankengängen zu folgen, nicht in der Lage, sich selbst zu verteidigen. Schmerzen, die mit einer Entzündung des Sehnervs verbunden waren, führten kurz nach Beginn der Hauptverhandlung dazu, daß Judäa abrupt seine Farbwahrnehmung verlor und nur noch Grautöne sehen konnte. Dies löste in ihm die Furcht aus, erblinden zu können. Seine Sehfähigkeit kehrte erst am Folgetag zurück. Seit der ersten Freiheitsberaubung, verstärkt durch die zweite, ist er gesundheitlich schwer beeinträchtigt. Seine letzte erholsame Nacht liegt vor der ersten Freiheitsberaubung. Judäa ist schwer traumatisiert. Durch die Folgen der Freiheitsberaubungen ist ihm die Teilhabe am öffentlichen Leben verwehrt, sein Leben wurde durch die Justiz brutal zerstört. In diesem Zustand der extremen körperlichen und seelischen Belastung, einem Ausnahmezustand, stand Judäa vor Gericht.
Der Richter hatte es mit einem durch die Justiz traumatisierten Menschen zu tun, der die Strafjustiz nur als eine faschistische, gewalttätige, brutale und menschenverachtende Institution kennt, die darauf aus ist, ihre eigenen Verbrechen zu verschleiern. In dieser Situation zwang das Gericht Judäa zur Strafe auch noch zu einer Handlung, die er ohne Wenn und Aber antisemitisch verstehen muß und die ihn in seiner Ehre und Würde zutiefst verletzte. – Das Gericht hat damit auch Dritten Schaden zugefügt. – In diesem Moment sagte Judäa zu sich: „Wen wundert es, Neonazi ist der Richter auch.“ Während ihm diese Gedanken durch den Kopf gingen, drohte ihm der Richter bereits mit Nachdruck, daß er ins Gefängnis käme, sollte er dem Beschluß nicht nachkommen. Es ist kaum vorstellbar, welche Wirkung eine solche Drohung auf einen Menschen hat, der wegen an ihm verübter Freiheitsberaubungen und anhaltender Folter um Hilfe schreit und dafür verfolgt und verurteilt wird. Eine solche Drohung ist absolut menschenverachtend und verletzt Würde und Persönlichkeit in einer nicht wieder gutzumachenden Tiefe.

Allein durch den Beschluß, den das Gericht wie erwähnt gegenüber Judäa nicht für nötig hielt zu begründen, bewirkt das Gericht, daß Judäa sich zwangsläufig minderwertig wahrnehmen muß, abgewertet als Mensch, als Mensch zweiter Klasse.

Die Botschaft des Gerichts ist unmißverständlich: Neonazis und deren Unterstützer:innen innerhalb der (Straf)Justiz und Polizei genießen Narrenfreiheit, und ihre Verbrechen werden unter allen Umständen geschützt, was nicht zuletzt durch den Korpsgeist gewährleistet wird. Das Gericht handelte feindlich gegenüber unserer freiheitlich-demokratischen Grundordnung, indem es deutlich machte, daß Verfassung und Grundgesetz für Samuel Judäa nicht gelten. Selbst schwerwiegende Grundrechtsverstöße, wie die durch die Justiz verübte Freiheitsberaubung, wurden vom Gericht billigend in Kauf genommen. Das Gericht agierte skrupellos verfassungsfeindlich, im Vertrauen darauf, daß Nepotismus und Korpsgeist in Bayern die tatsächliche Gewaltenteilung untergraben und somit Straffreiheit ermöglichen. Zudem war sich das Gericht sicher, daß der Verfolgte aufgrund der ihm zugefügten Verletzungen nicht in der Lage ist, sich auf dem Rechtsweg zu wehren. Das Gericht hat damit bewußt Samuel Judäa und der freiheitlich-demokratischen Grundordnung geschadet.

Richter Dr. Ronald Moosburner steht mit seiner ganzen Haltung den Freiheitsberaubungen an Samuel Judäa im nachhinein Schmiere und stellt sich dabei öffentlich und eiskalt auf die Seite derer, die versuchen, diese Taten zu vertuschen.

Wie nennt man es, wenn ein Gericht von fortlaufender Folter Kenntnis hat, wenn es weiß, daß ein Mensch in Not ist, weil er täglich in seiner Würde verletzt, seiner freien Entfaltung beraubt und seine körperliche Gesundheit zermürbt wird? Weil die durch die Justiz verübten Freiheitsberaubungen nicht verfolgt und der Betroffene nicht rehabilitiert wird – unterlassene Hilfeleistung? Besonders, wenn das Gericht diese Notlage nicht nur ignoriert, sondern sie aktiv verschärft, indem es den verfolgten Menschen massiv schwächt, einschüchtert und bestraft, weil er es wagte, um Hilfe zu schreien? Dies ist zweifellos eine Unterstützung zur Aufrechterhaltung von Unterdrückung und Folter, was letztlich zu einem vorsätzlichen, langsamen Zermürben und Töten eines Menschen führt – und genau das leistet das Gericht. Es sei daran erinnert, daß die erste Verpflichtung einer jeden Richterin und eines jeden Richters darin besteht, die Würde jedes Menschen zu achten und zu schützen, gemäß Artikel 1 des Grundgesetzes.

Es ist unklar, ob der Richter aus eigenem Antrieb oder im Auftrag gehandelt hat. Indem er jedoch trotz Kenntnis der begangenen Freiheitsberaubungen und der fortlaufenden Folter nicht dafür Sorge getragen hat, diese Straftaten zu verfolgen und zu unterbinden, zeigt er offen, daß er sich über geltendes Recht, Verfassung und Grundgesetz hinwegsetzt.

Der Richter muß mit seinem Beschluß und dem was er damit verursacht leben. Es wird ein Vergessen nicht geben!

 

Nachtrag bzw. zur Ergänzung: Bemerkenswert ist, daß später ein Richter gleichen Namens als Richter am Landgericht auftaucht. Es sei daran erinnert, daß es der Präsident des Landgerichts war, der die Anzeige initiiert hat. Es könnte als unglücklicher Zufall betrachtet werden, dies kritisch zu hinterfragen ist jedoch nicht unangebracht.

 

Erstmals veröffentlicht im Juni 2017 und später sprachlich überarbeitet.