Organisierte Kriminalität, Organisiertes Verbrechen oder auch Bandenkriminalität genannt, ohne hierarchischer Aufbau

Ich habe den Verdacht, daß sich alle Terrorismen, egal, ob die deutsche RAF, die italienischen Brigate Rosse, die Franzosen, Iren, Spanier oder Araber, in ihrer Menschenverachtung wenig nehmen. Sie werden übertroffen von bestimmten Formen von Staatsterrorismus.

Helmut Schmidt. 5. Bundeskanzler der Bundesrepublik Deutschland

Recht auf ein faires Verfahren nicht zugestanden

Wenn Grundrechte für die Judikative beliebig sind

Nachdem Richter am Amtsgericht Regensburg Dr. Ronald Moosburner sein Beschluß in der Hauptverhandlung im Jahr 2017 verkündet hatte, ohne ihn auch nur mit einem Wort zu begründen, fragte er Samuel Judäa, ob er ihn annehme, worauf dieser in sein Schreibgerät tippt, mit dem er als Stummer kommuniziert: Sie wissen doch genau, daß ich aufgrund meiner Gesundheit wie Finanzen nicht in der Lage bin dagegen anzugehen. Der Richter reagierte mit der Rückfrage, welches der beiden an erster Stelle stehe. Samuel Judäa antwortete mit, das Erstgenannte. Mit dieser Antwort zeigte sich der Richter hochzufrieden. Damit war die Hauptverhandlung beendet.

Es ist Abwertung, wenn die Behinderung eines Menschen ausgenutzt wird, um Ziele durchzusetzen, es ist im höchsten Maße diskriminierend. Noch schlimmer ist es für die Betroffenen, wenn solche Diskriminierungen von staatlichen Instanzen ausgehen.

Eine schriftliche Begründung bekam Samuel Judäa auch schriftlich nicht zugestellt, es ging dem Gericht einzig ums Bestrafen mit dem Ziel der Einschüchtern, um Samuel Judäa noch weiter zu schwächen, ihn in seiner Würde zu verletzten und zum Schweigen zu bringen.

Die Anzeige brachte der Präsident des Landgerichts Regensburg ins Laufen. Dieser erklärte mit seinem Handeln schon Jahre zuvor, ihm weiterhin größtmöglichen Schaden zuzufügen. Das Gericht konnte sich aufgrund der Sachverhalte gewiß sein, daß das was die Staatsanwaltschaft Samuel Judäa unterstellt, Beleidigung, im Ansporn nicht Beleidigung sondern begründete Hilfeschreie sind. Das Gericht ist in Kenntnis, daß Samuel Judäa seit Jahren von allen Instanzen rechtliches Gehör verweigert wird und, daß das Gericht Samuel Judäa nur der Klage entsprechend verurteilen kann, wenn es Tatsachen ignoriert, wenn es ihm ebenfalls rechtliches Gehör verweigert, wenn es sich weigert der Ursache auf den Grund zu gehen.

Zur Erinnerung:
Neonazis der Staatsanwaltschaft Regensburg greifen immer und immer wieder auf brutalste Art und Weise Samuel Judäa in seiner Würde und seiner Persönlichkeit an, es muß zwingend von einer regelrechten Hetze gesprochen werden – sie verfolgen ihn aufgrund seines Glaubens religiös-politisch.
Im Rahmen dieser religiös-politischen Verfolgung wurde er zweimal, einmal im Jahr 2009 und einmal im Jahr 2010, im Auftrag dieser Staatsanwaltschaft festgenommen. Die ihn festnehmenden Beamten belehrten ihn jeweils nach der Festnahme, man bringe ihn nun in die Justizvollzugsanstalt (JVA): diese hat ihn unverzüglich, spätestens aber am Tag nach der Festnahme, dem Gericht vorzuführen, das ihn zu vernehmen und über eine weitere Freiheitsentziehung zu entscheiden hat. Was dann jeweils folgte, sprengt erneut jede Rechtsstaatlichkeit, Samuel Judäa wurde beide Male nicht wie er belehrt und wie es Art. 102 der Verfassung des Freistaates Bayern fordert dem Gericht vorgeführt. Man hielt Samuel Judäa beide Male über Wochen verfassungsverstoßend fest. In seinem Gesundheitszustand unter widrigsten Bedingungen, in Vernichtungsfreiheitsberaubung, erlebt als Folter. Er wurde nicht wie verpflichtet und belehrt dem Haftgericht vorgeführt und erhielt so auch keine Begründung weshalb man ihm die Freiheit raubt (Freiheitsberaubung).
Die Strafverfolgung ist von Amtswegen verpflichtet Offizialdelikte zu verfolgen, kommt dem aber hier mit direkten Vorsatz nicht nach. Freiheitsberaubung ist ein Offizialdelikt, Folter auch. Man weiß nicht nur bei der Staatsanwaltschaft, die bei seiner Zerreibung ganze Arbeit geleistet, daß Samuel Judäa seit der ersten Freiheitsberaubung im Jahre 2009 dauerhaft derart geschwächt ist, daß er nicht in der Lage ist, auf dem zermürbenden Rechtsweg gegen diese an ihm fortgesetzten Justizverbrechen anzugehen – die Strafverfolgung nutzt dies hemmungslos aus. Ein fortdauerndes Justizverbrechen, weil u. a. diese Freiheitsberaubungen bis heute von allen Instanzen vorsätzlich verdunkelt werden, Samuel Judäa wird dadurch jeden Tag aufs Neue entwürdigt, in seiner körperlichen Gesundheit in seiner Persönlichkeit verletzt. Wer hier nicht von Folter spricht, leugnet ihre Wirkung.
Diese Strafjustiz zeigt sich positioniert als Erzfeind unserer freiheitlichen demokratischen Grundordnung, politisch motiviert und politisch gewollt! Tief im Faschismus verankert.

Samuel Judäa ist, als die Staatsanwaltschaft begann ihn wegen seines Glaubens religiös-politisch brutal zu verfolgen, das, was man einen „unbescholtenen Bürger“ nennt.

Das Gericht ist in Kenntnis, daß der Kriminalhauptkommissar, der von der Staatsanwaltschaft beauftragte wurde die Sache aufzunehmen, befangen ist. Daß dieser seit Jahren in Kenntnis von den an Samuel Judäa verübten Freiheitsberaubungen ist aber diese nicht wie verpflichtet von Amts wegen verfolgte. Dieser Kriminalhauptkommissar weiß von der den Freiheitsberaubungen vorausgegangenen Belehrung. Der Kriminalhauptkommissar spielte in direkter Absicht Samuel Judäa übel mit. Gibt es nicht das Sprichwort „Wie der Herr, so’s Gescherr“, Seehofers und Söders Mann für alle Fälle, Innenminister Joachim Herrmann (CSU)?
Der Richter hat diese Strafvereitelungen im Amt, die Rechtsbeugungen usw. gesehen, er ist hochintelligent, er weiß genau, was er tut, er hat sich entschieden, sie zu ignorieren, um seine Ziele zu erreichen.

Die Staatsanwaltschaft hat entlastende Beweise, zu deren Erhebung sie nach § 160 II StGB verpflichtet ist, rücksichtslos unterschlagen. Das Gericht soll dadurch getäuscht werden, was aber gar nicht notwendig ist, denn diese Strafgerichtsbarkeit hat sich den Ruf erworben, von sich aus aktiv mitzuwirken und aus falsch verstandenem Korpsgeist (Vetternwirtschaft) zu liefern, was erwartet wird.
Das Gericht war in Kenntnis, daß die Staatsanwaltschaft Samuel Judäa rechtliches Gehör konsequent verweigert um die an ihm verübten Freiheitsberaubung zu verdunkeln und die sich daraus ergebende fortlaufende Folter aufrecht zu halten. Es konnte die exorbitanten Schäden die, die Staatsanwaltschaft Samuel Judäa über die Jahre in perfider Form entgegen jeder Rechtsstaatlichkeit zugefügt und zufügt, unmöglich übersehen.

Der Richter war in Kenntnis gesetzt, daß Samuel Judäa nicht verteidigt ist. Aber auch das war dem Richter wie der Staatsanwaltschaft nicht nur scheißegal, sondern mit Absicht gewollt.
Mit derselben Eingabe per Einschreiben mit der das Gericht in Kentnis gesetzt wurde, daß Samuel Judäa nicht verteidigt ist, wurde das Gericht in Kenntnis gesetzt, daß Samuel Judäa mit hoher Wahrscheinlichkeit aufgrund der Belastung des Weges zur Hauptversammlung in seinem Zustand, unter extremen Schmerzen stehen wird. An der Hauptversammlung wies Samuel Judäa dann den Richter mindestens dreimal darauf hin, die körperlichen Schmerzen zerreiben ihn, sind kaum auszuhalten – dem Richter war dies egal, er reagiert erst gar nicht darauf.

§ 155a StGB (Täter-Opfer-Ausgleich), es gibt keinen Anhaltspunkt, daß Staatsanwaltschaft oder Gericht auch nur einen Moment in Betracht zogen § 155a anzuwenden. In jeder Hinsicht ein großer nicht wiedergutzumachender Fehler. Mit § 155a konnte man Samuel Judäa nicht wie gewollt weiter schwächen, ihn in seiner Würde verletzen, einschüchtern und hoffentlich zum Schweigen bringen. Auch hätte man die angeblichen Opfer informieren müssen, daß sie nach Ansicht der Staatsanwaltschaft beleidigt wurden. Samuel Judäa hat sich Täter-Opfer-Ausgleich nicht nur gewünscht, er sieht ein solches Verfahren als einzig angemessen.
Außerdem wäre er diesen Personen im Staatsdienst, die ihren Haß und ihre Verachtung gegen ihn durch ihr Verhalten kaltblütig zur Schau stellen, indem sie die an ihm durch die Justiz begangenen Freiheitsberaubungen verschleiern und damit dafür sorgen, daß er tagtäglich der Folter ausgesetzt ist, gegenübergestanden und ihnen die Frage gestellt, warum macht ihr das. Sie hätten ihm Auge in Auge gegenübertreten und sehen können, welchen Schmerz und Leid er durch ihr Handeln ausgesetzt ist, indem sie ihm durch ihr Handeln seit Jahren ein Leben in Würde und Freiheit in jeder Hinsicht verweigern.

Die Hauptverhandlung war eine Farce, der Richter trat mit voreingenommener Meinung auf, der Beschluß stand nachweisbar im Gros für den Richter schon lange vor der Verhandlung fest, er hatte es von vornherein so beabsichtigt, von langer Hand geplant. Geladene Zeuge wurde nicht aufgerufen. Der Richter positionierte sich an der Hauptverhandlung unverkennbar als Kläger. Er zog sich Scheuklappen auf und verweigerte sich so rechtliches Gehör zu gewähren, dadurch konnte er die Freiheitsberaubungen und fortlaufende Folter und damit Samuel Judäas Hilfeschrei ausblenden. Er griff einen Punkt aus dem Hilferuf von Samuel Judäa auffällig auf und konfrontierte Samuel Judäa mehrfach erzürnt damit, es wurde sehr schnell deutlich, dass der Richter ihn für diese Aussage auf keinen Fall ungestraft lassen will, Samuel Judäa zeigte in seinem Hilferuf Klassenjustiz auf. Der Beschuldigte Samuel Judäa war wie oben erwähnt nicht verteidigt und konnte sich selber nicht verteidigen. Stand wie oben erwähnt unter nur schwer auszuhaltenden körperlichen Schmerzen, die ihm nicht erlaubten komplexen Gedankengänge nachzugehen. Schmerzen im Zusammenhang mit der Entzündung des Sehnervs sind für Samuel Judäa nichts Ungewöhnliches, doch kurz nach Beginn der Hauptverhandlung konnte er abrupt keine Farben mehr sehen, nur noch Grautöne. Er hatte Furcht, zu erblinden. Erst am Folgetag bildete sich die Sehfähigkeit wieder zurück. Seit der ersten Freiheitsberaubung nochmals verstärkt und verfestigt durch die zweite, ist er aufgrund deren Folgen zusätzlich gesundheitlich schwer beeinträchtigt. Seine letzte erholsame Nacht liegt vor der ersten Freiheitsberaubung. Er ist schwer traumatisiert. Seit den Freiheitsberaubungen ist ihm aufgrund deren Folgen die Teilhabe am öffentlichen Leben verwehrt. Sein Leben von der Justiz brutal zerstört. Er stand vor Gericht im Ausnahmezustand. Der Richter hat ein durch die Justiz traumatisierten Menschen vor sich, der diese Strafjustiz nur als faschistische, gewalttätige, brutale, Menschenverachtende Institution kennt, die damit beschäftigt ist ihre eigenen Verbrechen zu verdunkeln. Als ihn das Gericht in dieser Situation zur Einschüchterung auch noch zu einer für ihn ohne Wenn und Aber antisemitischen Handlung zwang, was ihn in seiner Ehre und Würde ganz und gar bis innerste verletzte, sagte Samuel Judäa zu sich, wen wundert es, Neonazi ist der Richter auch. (Das Gericht hat damit auch dritten Schaden zugefügt.) Während dies Samuel Judäa blitzartig durch den Kopf ging, hörte er den Richter schon mit Nachdruck drohen, sollte er dem Beschluß nicht nachkommen, komme er ins Gefängnis. Man versuche sich vorzustellen welche Wirkung es hat, wenn ein Mensch der wegen an ihm verübten Freiheitsberaubungen und anhaltender Folter um Hilfe schreit, dafür verfolgt und verurteilt wird und ihm dann auch noch mit Gefängnis gedroht wird – eine solche Drohung ist absolut menschenverachten. Eine solche Drohung verletzt Würde und Persönlichkeit in einer nicht reparablen tiefe.

Mit seinem Beschluß, den das Gericht gegenüber Samuel Judäa nicht für nötig hielt zu begründen, bewirkt das Gericht, dass Samuel Judäa sich zwingend minderwertig wahrnehmen muß, abgewertet als Mensch, als Mensch zweiter Klasse.

Die Botschaft des Gerichts unmißverständlich: Neonazis und deren Helfer:innen innerhalb der (Straf)Justiz und Polizei genießen Narrenfreiheit, deren Verbrechen werden unter allen Umständen in Schutz genommen, dafür sorgt nicht nur der Korpsgeist. Das Gericht setzt sich mit seinem Handeln feindlich über unserer freiheitliche demokratische Grundordnung, indem es klarstellt, daß Verfassung und Grundgesetz für Samuel Judäa nicht gilt. Selbst schwerste Grundrechtsverstöße wie Freiheitsberaubung usw. durch die Justiz verübt, werden vom Gericht für die Umsetzung billig hingenommen. Das Gericht handelt und zeigt sich ohne Skrupel verfassungsfeindlich. Es kann dies tun, weil es sich der Gewißheit des Nepotismus und Korpsgeistes ist, es eine Gewaltenteilung in Bayern nur auf dem Papier gibt. Dazu kommt die Sicherheit, daß der Verfolgte aufgrund der ihm durch die Justiz zugefügten Versehrungen nicht in der Lage ist sich auf dem Rechtsweg zu wehren.
Das Gericht hat Samuel Judäa und der freiheitlich-demokratische Grundordnung bewußt schaden zugeführt!

Richter Dr. Ronald Moosburner steht mit seiner ganzen Haltung den Freiheitsberaubungen im nachhinein Schmiere und arbeitet öffentlich eiskalt deren Verdunklerinnen und Verdunkler zu.

Wie nennt man das eigentlich, wenn ein Gericht von fortlaufender Folter Kenntnis hat, wenn es weiß, daß da ein Mensch in Not ist, weil er tagtäglich in seine Würde verletzt, der freien Entfaltung seiner Persönlichkeit beraubt, seine körperliche Gesundheit zerrieben wird, weil an ihm durch die Justiz verübte Freiheitsberaubung nicht verfolgt, er nicht rehabilitiert wird – unterlassene Hilfeleistung? Unter der Berücksichtigung, daß das Gericht die Not ausnutzt und eklatant verschärft, indem es diesen verfolgten Mensch massiv schwächt, einschüchtert und bestraft, weil er es wagte um Hilfe zu schreien. Ist es auf jeden Fall Hilfe zur Aufrechterhaltung der Unterdrückung und Folter, damit ein vorsätzliches langsames Zermürben und Töten eines Menschen, was das Gericht leistet.
Zur Erinnerung, die erste Verpflichtung einer Richterin, eines Richters, ist, die Würde eines jeden Menschen zu achten und zu schützen. Art. 1 GG.

Ob der Richter im Auftrag oder aus persönlichen Gründen so gehandelt wie er gehandelt, ist unbekannt. In dem der Richter in Kenntnis begangener Freiheitsberaubungen und fortlaufender Folter nicht dafür gesorgt, daß diese verfolgt und abgestellt werden, macht er öffentlich deutlich, daß er sich über das Recht, Verfassung und Grundgesetz stellt.
N. B.: Beförderung? Später taucht ein Richter gleichen Namens als Richter am Landgericht auf, wir erinnern uns, es war der Präsident des Landgerichts, der die Anzeige ins Rollen brachte, ein Schelm, wer Böses dabei denkt.

Der Richter muß mit seinem Beschluß und dem was er damit verursacht leben. Es wird ein Vergessen nicht geben!