Tanja Schweiger (FW)
Von 2008 bis 2014 war Tanja Schweiger Abgeordnete im Bayerischen Landtag, seit 2014 Landrätin des Landkreises Regensburg.
Tanja Schweiger hat ein gestörtes Verhältnis zu unserer Verfassung, zu unserem Grundgesetz, Grundrechte gelten für sie nicht für alle, das zeigt der Umgang mit ihrem Wissen um Samuel Judäa, der vom bayerischen Staat hemmungslos religiös-politisch verfolgt wird.
Tanja Schweiger hatte als Abgeordnete des Bayerischen Landtags spätestens seit dem Jahr 2012 Kenntnis von den an Samuel Judäa verübten Freiheitsberaubung durch die Justiz und damit Wissen von Verfassungsverstößen der bayerischen Justiz. Tanja Schweiger hat als Landtagsabgeordnete aktiv mit dafür gesorgt, dass diese Grundrechtsverstöße der Justiz, die Verfassungsversoße sind, nicht verfolgt werden, ein solches Verhalten sagt alles über ihr Verhältnis zu unserer freiheitlich-demokratischen Grundordnung. Ihr Handeln in der Sache zeigt, dass für sie weder das Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland (GG) noch die Verfassung des Freistaates Bayern eine Relevanz haben, diese sind für sie offensichtlich keine Grundlage für ihr politisches Handeln. Das bedeutet auch, dass sie die Lehren aus dem Nationalsozialismus verwirft. Ihr ist die Würde anderer, wie man in Sache sieht, augenscheinlich egal, wo diese zu achten und zu schützen erste Verpflichtung aller staatlichen Gewalt ist.
Seit dem Jahr 2014 ist sie mit diesem Wissen Landrätin des Landkreises Regensburg.
Samuel Judäa wurde zwei Mal im Auftrag der von Neonazis der Staatsanwaltschaft Regensburg, die ihn aufgrund seines Glaubens religiös-politisch verfolgen, der Freiheit beraubt. Die nicht Verfolgung dieser Grundrechtsversoße bedeuten für Samuel Judäa bis heute fortlaufende Folter.